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Städte und Gemeinden wollen selbst für Kinderbetreuung zuständig sein 63 Kommunen im Land haben Klage gegen Kita-Gesetz eingereicht

Von Andreas Stein 30.01.2014, 02:26

Magdeburg/Dessau-Roßlau l 63 Städte und Gemeinden haben am Dienstag beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau Verfassungsbeschwerde gegen das neue Kinderförderungsgesetz (Kifög) eingelegt - und damit mehr als die Hälfte der 122 Kommunen im Land. Sie sähen ihr durch die Verfassung garantiertes Selbstverwaltungsrecht verletzt, weil die Leistungspflicht in der Kinderbetreuung auf die Landkreise übergegangen sei, teilte Gerichtssprecher Frank Straube mit. Jürgen Leindecker, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, bestätigte die Klage. "Wir sind der Meinung, dass die Kommunen ihre Aufgaben gut gemacht haben. Es gibt keinen Grund für einen Wechsel und auch keine Begründung vom Land", so Leindecker.

Mehr als ein Jahr ist es her, dass der Landtag das neue Kita-Gesetz verabschiedete. Für Kinder, Eltern und Erzieher bringt es mit Ganztagsanspruch und besserer Personalausstattung viele Verbesserungen - für Kommunen dagegen nach eigener Aussage nur Ärger. Denn sie sitzen zwar noch mit am Tisch, doch nun bestimmen die Landkreisverwaltungen über Bedarfsplanung, Geldverteilung und Beitragssätze - nicht mehr Städte und Gemeinden vor Ort.

Im vergangenen November hatte der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Johannes Dietlein den Kommunen mit einem Gutachten Rückenwind für eine Klage gegeben. Nun proben sie den Aufstand. Der Leidensdruck muss groß sein: Jedem der 63 Kläger ist die Beteiligung 1000 Euro wert. Hinter verschlossenen Türen war der Ton zwischen Kommunen und Landespolitik bereits im Zuge der Neuauflage des Kita-Gesetzes rauer geworden: So kursierte der Vorwurf, einige Kommunen würden für die Kinderbetreuung gedachte Landesmittel zweckentfremdet einsetzen. Sozialpolitikern wie der SPD-Abgeordneten Petra Grimm-Benne wurde wiederum Vetternwirtschaft unterstellt, weil sie Landesvorsitzende der AWO ist, die auch Kitas betreibt.

Landesregierung und Landtag werde die Beschwerde nun zugestellt, so Richter Frank Straube. Diese haben innerhalb einer Frist Gelegenheit zur Äußerung - üblicherweise drei Monate. Dann wird zur mündlichen Verhandlung eingeladen.

Im Sozialministerium und der Koalition sieht man die Klage bewusst gelassen. Man setze sich mit den Argumenten der Kläger auseinander, gehe aber davon aus, dass die Regelungen im Gesetz verfassungsgemäß seien, teilten CDU und SPD unisono mit. "Wir haben die Kita-Planung verlagert, um eine Sozial- und Familienpolitik aus einer Hand zu ermöglichen", sagt Petra Grimm-Benne.