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Vorwürfe über Wahlbetrug bei Förderstedter Wehrleitung Unterlagen sind spurlos verschwunden

In Förderstedt gibt es Gerüchte, bei der Wahl der Leitung der Ortswehr
sei betrogen worden. Ein Bürger (Name der Redaktion bekannt) erhebt
Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung, die für die Wehr verantwortlich ist.

Von Franziska Richter 01.02.2014, 02:21

Förderstedt l Im März vergangenen Jahres sollte die Förderstedter Wehrleitung neu gewählt werden. Dieser Vorgang sei ein "Schmierentheater" gewesen, sagt jetzt ein anonymer Bürger. Zum ersten Wahlgang am 15. März seien Kameraden anwesend gewesen, die gar nicht mehr aktiv in der Wehr gewesen seien. Andere Kameraden hätte daher protestiert, der Protest sei aber "von der Verwaltung abgeschmettert worden".

Nach einem Gleichstand zwischen den Wehrleiter-Kandidaten Hans-Jürgen Lärz und Steffen Busch gab es einen zweiten Wahlgang am 12. April, bei dem die Kameraden noch einmal votieren sollten.

"Die Wahl wurde wissentlich beeinflusst."

"Um bei der zweiten Wahlveranstaltung gleich auf Nummer sicher zu gehen, ließ man Dienstunterlagen verschwinden, um die Wahl zu beeinflussen", wirft der anonymer Schreiber vor. Denn vor dem zweiten Wahlgang musste überprüft werden, welche der Kameraden denn nun wahlberechtigt sind und welche nicht. Dazu brauchte es die einzelnen Aufnahmeanträge der Kameraden. Diese seien wie vom Erdboden verschwunden gewesen. Oder hat man sie absichtlich verschwinden lassen?

Ein Verwaltungsvertreter habe daraufhin in einer Erklärung des Oberbürgermeisters verlesen, die besagte: Wehrleiter und Stellvertreter bleiben bis zur Fusion der drei Wehren ohne erneute Wahl in ihren Funktionen. Dies sei ein Unding: Die Verwaltung habe mit Absicht eine neue Wahl verhindert, lautet der Vorwurf.

Kann der alte Wehrleiter einfach ohne Neuwahl im Amt bleiben? Oberbürgermeister René Zok bezieht dazu Stellung. Er bestätigt, dass der erste Wahlgang in einem Unentschieden endete und durch einige Kameraden angezweifelt wurde, dass alle Kameraden auf der Wahlliste tatsächlich wahlberechtigt waren. "Außerdem erschienen drei Kameraden, die in Vorbereitung der Wahl seitens des Wehrleiters nicht mit auf die Wahlliste gesetzt wurden. Dies wurde vor Wahlbeginn nachgeholt."

Mitgliederliste ließ Zuordnung im Unklaren

Die Frage, wer nun wahlberechtigt war und wer nicht, musste die Verwaltung bis zum zweiten Wahlgangstermin am 12. April prüfen. "In Vorbereitung des zweiten Wahlganges wurde aufgrund der geäußerten Zweifel der Kameraden durch den zuständigen Fachdienst Rücksprache mit dem Rechtsamt der Stadt zur Überprüfung der Satzung zur Rechtssicherheit, wer gemäß dieser Satzung wahlberechtigt ist, gehalten", erklärt René Zok.

Wer wahlberechtigt ist, stand dann fest: Alle Mitglieder der Feuerwehr, die keine Mitglieder der Jugendabteilung sind, die keine fördernden Mitglieder sind, die keine Ehrenmitglieder sind, die mindestens 18 Jahre alt sind und die ihre Mitgliedschaft zu dem Zeitpunk nicht beendet haben.

"Aus der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Mitgliederliste geht nicht hervor, welcher Kamerad zu welchem Personenkreis gemäß Satzung gehört", erklärt Zok. Das heißt, aus der Mitgliederliste konnte der Status der einzelne Kameraden und ihr Recht zur Wahl nicht abgelesen werden.

Deshalb musste die Verwaltung auf Nummer sicher gehen und den Aufnahmeantrag eines jeden Kameraden sichten. Diese Aufnahmeanträge müssten, so Zok, "in der Regel dem Wehrleiter im Original vorliegen". Doch die Unterlagen tauchten tatsächlich nie auf: Der Aufforderung, die Aufnahmeanträge vorzulegen, "konnte seitens des Wehrleiters nicht nachgekommen werden, da laut seiner Aussage diese Unterlagen vom Stellvertreter aufbewahrt werden. Dieser ist für die Einarbeitung in das Feuerwehrprogramm zuständig und teilte mit, dass die Unterlagen nicht auffindbar sind", erklärt René Zok.

"Eine schnelle Lösung musste her."

Daher war es nie möglich zu überprüfen, welcher Kamerad wahlberechtigt ist. "Eine ordnungsgemäße Wahl war nicht durchführbar", so Zok. Dennoch brauchte die Ortswehr eine Wehrleitung, denn nur bis zum 27. März vergangenen Jahres waren Wehrleiter und Stellvertreter noch berufen. Es musste "eine schnellstmögliche Lösung herbeigeführt werden".

Der Kreisbrandmeister wurde gefragt, ob es möglich sei, einen Zugführer beziehungsweise Gruppenführer der Wehr bis auf Widerruf mit der Leitung zu beauftragen. Der Kreisbrandmeister stimmte zu. Daher "machte ich gemäß Paragraph 7 Absatz 1 der Feuerwehrsatzung als Oberbürgermeister von meinem Recht Gebrauch, weiterhin den bisherigen Wehrleiter und seinen Stellvertreter befristet auf zwei Jahre in ihre Funktionen zu berufen", sagt Zok.

Dieses Vorgehen sei satzungsgemäß und rechtlich einwandfrei. "Die Bestätigung des Salzlandkreises zur Ordnungsmäßigkeit liegt der Stadt Staßfurt vor, die Funktionsübertragungen wurden geprüft und für zwei Jahre genehmigt."

Diese Entscheidung wurde den Kameraden am Tag des zweiten Wahlganges mitgeteilt und auch erklärt.

Den Vorwurf der bewussten Wahlverhinderung "entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Grundlage", kommentiert René Zok abschließend.