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2000 Streitfällen bei Mediation geschlichtet Justizministerium lässt 20 weitere Güterichter ausbilden

Von Petra Buch 10.02.2014, 01:25

Dessau-Roßlau/Magdeburg (dpa) l In Sachsen-Anhalt haben sogenannte Güterichter alle Hände voll zu tun. Mehr als 2000 Fälle wurden ihnen bislang vorgelegt. Ihr Anliegen ist es, zwischen streitenden Parteien an Gerichten eine einvernehmliche Lösung möglich zu machen. Geschlichtet wird meist in zivilrechtlichen Familien-, Erb- und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Ein Güterichter kann auch in Verwaltungsangelegenheiten eingeschaltet werden, keinesfalls aber im Strafrecht, wie das Justizministerium mitteilte.

Im Land sollen 2014 weitere 20 Richter eine Spezialausbildung zum Güterichter bekommen. Derzeit gibt es 74. Sachsen-Anhalt habe seit 2006 Erfahrungen mit der gerichtlichen Mediation.

Die Entscheidung, den Rechtsstreit an einen Güterichter zu verweisen, treffe das Gericht. Damit für die gesonderte Verhandlung die Methodik der Mediation angewandt werden könne, müssen beide Parteien zustimmen.

Nachbarschaftsstreit um Wegerecht

"Der Sinn des Ganzen ist, dass es zu einer freiwilligen Lösung kommt", sagte Richterin Regine Förger vom Landgericht Dessau-Roßlau. Sie hat eine Zusatzqualifikation als Güterichterin absolviert. Durchschnittlich zwei Fälle im Monat habe sie deshalb. "Ganz oft geht es um Nachbarschaftsstreit, ob jemand zum Beispiel ein Wegerecht am Zaun des anderen hat, oder um Erbstreitigkeiten, sei es um den Pflichtteil oder auch wer die Eheringe der Eltern bekommt", sagte sie.

Manchmal schauten sich die Streitparteien nicht einmal mehr an und wendeten sich demonstrativ den Rücken zu. "Es hilft schon oft, den Leuten zu zeigen, wie sehr sie aneinander vorbeireden und dass sie sich nicht zuhören", schilderte Förger ihre Erfahrung in Güteverfahren. "Wir sitzen dabei hinter verschlossenen Türen vertraulich am Tisch", sagte sie. Manchmal gelinge es aber auch nicht, dass sich die Streithähne zumindest annähern.

"Grundsätzlich gibt es keinen Fall, der nicht für Mediation geeignet ist." - Ute Albersmann, Justizministerium

Dann müssten sie mit der Entscheidung des jeweiligen Gerichts leben. Als Güterichterin gebe sie grundsätzlich keine Meinung ab. Sachsen-Anhalt hat laut Justizministerium seit 2006 Erfahrungen mit der gerichtlichen Mediation. Mehr als die Hälfte der Schlichtungen sei erfolgreich gewesen. "Mediation ist eine Methodik zur Konfliktlösung", erklärte Ministeriumssprecherin Ute Albersmann. Am Ende einer erfolgreichen Mediation stehe eine Vereinbarung über die Beilegung des Streits.

Schiedsgericht der IHK nur selten genutzt

Güterichter seien in einem Gerichtsverfahren unabhängige Dritte, sprechen aber kein Urteil oder fassen einen Beschluss. Dies ist letztlich Sache des Richters, der einen Güterichter während eines Verfahrens einschaltet. "Grundsätzlich gibt es keinen Fall, der nicht für Mediation geeignet ist", sagte Albersmann. Besonders in Fällen, in denen hinter dem eigentlichen Rechtsstreit ein ungelöster Konflikt schwele, sei die Mediation besonders erfolgreich. Dies sei auch bei Konflikten am Arbeitsplatz der Fall.

Streits in der Wirtschaft können zudem bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) vor dem Schiedsgericht landen. Dies werde aber nur selten in Anspruch genommen, sagte ein Sprecher der IHK. Ziel ist es eher, so auch im Bereich der Berufsausbildung, dass Unstimmigkeiten gar nicht erst vor Gericht kommen, sondern zum Beispiel ein Ausbildungscoach zurate gezogen wird. Er vermittelt zwischen Unternehmen und Auszubildenden.