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Verbraucher-Rechtsanwalt Ronni Krug zum Ladendiebstahl Welche Rechte haben die Privatermittler im Kaufhaus?

Man schlendert durch das Kaufhaus, sieht sich Artikel genauer an und wird plötzlich von jemandem angesprochen. Es stellt sich heraus, dass es der Laden- oder Kaufhausdetektiv ist. Welche Rechte hat dieser aber? Darüber sprach Matthias Fricke mit Rechtsanwalt Ronni Krug von der Verbraucherzentrale.

18.02.2014, 01:19

Volksstimme: Darf mich ein Ladendetektiv festhalten und wenn ja unter welchen Umständen?

Ronni Krug: Für Ladendetektive gilt wie für jeden anderen Bürger auch, dass man einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten kann. Es muss also ein dringender Tatverdacht bestehen. Das kann bereits dann der Fall sein, wenn das Diebesgut irgendwo in der Jacke verschwindet, statt im offenen Einkaufswagen. Das Verlassen der Kassenzone ist also nicht immer notwendig. Letzendlich wird es hier aber immer auf den Einzelfall ankommen.

Volksstimme: Muss ich meine Taschen leeren?

Krug: Der Detektiv darf höchstens darum bitten. Weigert sich der Kunde, muss die Polizei kommen. Eine entsprechende Befugnis hat nur sie und die Staatsanwaltschaft. Wenn man allerdings nichts gestohlen hat, sollte man aber freiwillig die Taschen leeren, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Volksstimme: Muss ich in das Büro des Ladendetektivs folgen?

Krug: Nein, das muss man nicht. Wendet der Kaufhausermittler ganz und gar Gewalt an, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung, die angezeigt werden kann. Wird man hingegen als Kunde aggressiv oder unternimmt einen Fluchtversuch, darf der Detektiv aber in Notwehr handeln. Natürlich muss diese auch verhältnismäßig sein.

Volksstimme: Was sollte man dringend unterlassen?

Krug: Auf keinen Fall ausfällig werden, flüchten oder gar Gewalt anwenden. Der Detektiv macht auch nur seinen Job. Trifft der Tatvorwurf zu, macht es eine Flucht nur schlimmer. Man hat dann nicht nur eine Anzeige wegen Diebstahls, sondern unter Umständen auch weitere schwere Straftaten an der Backe. Wenn man unberechtigt verdächtigt wird, sollte man darauf bestehen, dass die Polizei hinzugezogen wird. Dann wird sich die Sache auch aufklären. Schließlich kann man dann auch über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nachdenken.