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Kreistag des Jerichower Landes beurlaubt Landrat Finzelberg darf kein Landrat mehr sein

06.03.2014, 07:27

Burg l Mit 22 zu elf Stimmen beschließen die Kreistagsmitglieder am Mittwochabend die Suspendierung des Landrates. Der wegen Falschaussage verurteilte Lother Finzelberg könne sein Amt nicht mehr ausüben. Eine Mehrheit von CDU und SPD gab den Ausschlag für die Entscheidung.

Lothar Finzelberg geht von Tisch zu Tisch in der Aula der Burger Sekundarschule Carl von Clausewitz. Er schüttelt Hände und begrüßt die Kreistagsmitglieder. Die Stimmung ist angespannt. Um 17 Uhr beginnt die außerordentliche Sitzung des Kreistages. Der öffentliche Teil ist schnell vorbei. Kameramänner, Radioreporter und Zeitungsjournalisten verlassen den Raum. Ein Blick durch die großen Fensterscheiben verrät: Lothar Finzelberg tritt ans Rednerpult. Und dort bleibt er stehen. 45 Minuten lang.

Minuten, in denen es um die Entscheidung des Tagesordnungspunktes fünf geht. Teil der Sitzung sollte ein Antrag von 13 Kreistagsmitgliedern aus den Fraktionen CDU, SPD, Linke und Freie Wähler/Endert-JL sein. Für die Antragssteller der Parteien ist klar: "Es ist zu erwarten, dass in weiteren Gerichtsverfahren Mitarbeiter der Kreisverwaltung erneut als Zeugen vernommen werden." Genau das hindere Finzelberg an seiner Obhuts- und Loyalitätspflicht.

Der Landrat wurde wegen Falschaussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erst vom Burger Amtsgericht zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und im Berufungsprozess vor dem Stendaler Landgericht zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Seit vergangenen Freitag liegt die nächste Anklageschrift vor - mehrere Hundert Seiten drehen sich um Bestechung und Steuerhinterziehung. Im Zusammenhang mit der Genehmigung für die Verkippung von Müll in die Tongruben Vehlitz und Möckern soll der Landrat mindestens 210 000 Euro Bestechungsgelder angenommen zu haben.

Auf Lothar Finzelbergs Tisch liegt die Anklageschrift seit gestern. Seine erste Reaktion: "Ich sehe dem Prozess gelassen entgegen, nachdem ich weiß, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt." Für den Landrat würden sich die ständigen Gerichtsverhandlungen nicht auf die Arbeit in der Verwaltung auswirken. "Ich habe mich bei meinen Mitarbeitern und dem Personalrat erkundigt, ob es Probleme gibt. Die Antwort lautet Nein."

Auf die Frage, ob der Landrat in so einer Situation besser suspendiert werden sollte, lautete am Mittwochabend im Kreistag Ja. Entschieden wurde über einen neuen Antrag der CDU. Die Begründung vom Vorsitzenden Gerd Mangelsdorf: "Wir haben uns beraten lassen, der andere Antrag war angreifbar und nicht rechtssicher."

Nun ist der Landrat vorerst für drei Monate beurlaubt. "Damit ist es keine Vorverurteilung, die Gerichte sollen entscheiden", sagt Mangelsdorf. SPD-Vorsitzender Matthias Graner ist froh über diesen "Kompromiss". "Gut, dass sich endlich eine Mehrheit für die Beurlaubung gefunden hat und tätig geworden ist", sagt Graner.

Finzelbergs Anwälte legen heute Widerspruch gegen die Entscheidung des Kreistages ein. "Es gibt keinen Grund, der für eine Suspendierung spricht", erklärt der Landrat. Sollte er trotzdem beurlaubt werden, bliebe eben mehr Zeit für den Wahlkampf. Am 25. Mai tritt Finzelberg wieder zur Landratswahl an. Welche Chancen er sich ausrechnet? "Sehr gute, ich arbeite seit 20 Jahren im Kreistag und habe selbstverständlich ein Netzwerk aufgebaut, das ich im Sinne des Kreises nutze."

Einzelbewerber für die Landratswahl lässt seine Parteimitgliedschaft bis zum 6. Mai ruhen
CDU-Kreisverband will Ausschluss von Wolfgang Koch durchsetzen



Gerd
Mangelsdorf
Der Vorstand des CDU-Kreisverbandes Jerichower Land macht ernst: Wie am 5. Februar beschlossen, wurde jetzt beim Vorsitzenden des gemeinsamen Kreisparteigerichtes, Klaus Günther Pods, beantragt, den Einzelbewerber für das Landratsamt, Wolfgang Koch, aus der CDU auszuschließen. Ihm wird "parteischädigendes Verhalten" vorgeworfen.
Genthin (rei). Der CDU-Kreisverband, vertreten durch den Kreisvorsitzenden Gerd Mangelsdorf, hat sich bei der Leipziger Rechtsanwältin Marina Kiesgen-Millgramm juristischen Beistand geholt. Sie begründet den Antrag nach Paragraf 11 Absatz. 2 der Satzung des CDU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt damit, dass Wolfgang Koch, obwohl er bei der CDU-Kandidatenkür am 18. November letzten Jahres gegenüber Stefan Karnop unterlag (Volksstimme berichtete), sich nunmehr als Einzelbewerber unter Verweis auf seine Mitgliedschaft in der CDU um das Amt des Landrates des Jerichower Landes bewirbt. Dies sei ein parteischädigendes Verhalten im Sinne von Paragraf 11 Absatz 1 Nr. 1 der Satzung des Landesverbandes der CDU, heißt es in der Begründung des Antrages weiter. Nach dieser Bestimmung könne "ein Mitglied aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt". 
So liege der Fall hier. Koch habe seine Absicht, als Einzelbewerber unter Verweis auf die Mitgliedschaft in der CDU zu kandidieren, in der Öffentlichkeit in mehreren Stellungnahmen gegenüber der Presse, auf seiner Homepage (www.wolfgangkoch-cdu.de) sowie in einem an Haushalte im Jerichower Land am 4. März verteilten Faltblatt kundgetan. Dieses Auftreten in der Öffentlichkeit ziele darauf ab, die Wahlchancen des durch den CDU-Kreisverband Jerichower Land nominierten Bewerbers, Stefan Karn
Einzelbewerber für die Landratswahl lässt seine Parteimitgliedschaft bis zum 6. Mai ruhen CDU-Kreisverband will Ausschluss von Wolfgang Koch durchsetzen Gerd Mangelsdorf Der Vorstand des CDU-Kreisverbandes Jerichower Land macht ernst: Wie am 5. Februar beschlossen, wurde jetzt beim Vorsitzenden des gemeinsamen Kreisparteigerichtes, Klaus Günther Pods, beantragt, den Einzelbewerber für das Landratsamt, Wolfgang Koch, aus der CDU auszuschließen. Ihm wird "parteischädigendes Verhalten" vorgeworfen. Genthin (rei). Der CDU-Kreisverband, vertreten durch den Kreisvorsitzenden Gerd Mangelsdorf, hat sich bei der Leipziger Rechtsanwältin Marina Kiesgen-Millgramm juristischen Beistand geholt. Sie begründet den Antrag nach Paragraf 11 Absatz. 2 der Satzung des CDU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt damit, dass Wolfgang Koch, obwohl er bei der CDU-Kandidatenkür am 18. November letzten Jahres gegenüber Stefan Karnop unterlag (Volksstimme berichtete), sich nunmehr als Einzelbewerber unter Verweis auf seine Mitgliedschaft in der CDU um das Amt des Landrates des Jerichower Landes bewirbt. Dies sei ein parteischädigendes Verhalten im Sinne von Paragraf 11 Absatz 1 Nr. 1 der Satzung des Landesverbandes der CDU, heißt es in der Begründung des Antrages weiter. Nach dieser Bestimmung könne "ein Mitglied aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt". So liege der Fall hier. Koch habe seine Absicht, als Einzelbewerber unter Verweis auf die Mitgliedschaft in der CDU zu kandidieren, in der Öffentlichkeit in mehreren Stellungnahmen gegenüber der Presse, auf seiner Homepage (www.wolfgangkoch-cdu.de) sowie in einem an Haushalte im Jerichower Land am 4. März verteilten Faltblatt kundgetan. Dieses Auftreten in der Öffentlichkeit ziele darauf ab, die Wahlchancen des durch den CDU-Kreisverband Jerichower Land nominierten Bewerbers, Stefan Karn
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