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IBG-Untersuchungsausschuss Ordnungsgeld für Ex-Manager von der Osten

Die Aufklärung der Vorgänge um die landeseigene Beteiligungsgesellschaft
IBG hat einen Rückschlag erlitten. Nach stundenlanger Befragung vor
einem Monat verweigert der Hauptzeuge nunmehr die Aussage.

Von Hagen Eichler 27.03.2014, 02:23

Magdeburg l Der IBG-Untersuchungsausschuss soll herausfinden, ob die IBG Fördermittel zu Unrecht vergeben hat und ob mangelnde Kontrollen dazu geführt haben, dass sich IBG-Mitarbeiter privat bereichert haben. Informationen erhoffen sich die Abgeordneten vor allem von einem Mann: Dinnies Johannes von der Osten. Doch der 52-Jährige will nicht mehr reden. Am Mittwoch erschien er mit seiner Anwältin Margarete Gräfin von Galen. Deren Erklärung war kurz: Ihr Mandant verweigere die Aussage.

Schon bei der ersten Befragung vor einem Monat hatte von der Osten zunächst nicht sprechen wollen, damals mit der Begründung, das Land als Gesellschafter der IBG habe ihm keine Aussagegenehmigung erteilt. Als Ausschussvorsitzender Guido Henke (Linke) das nicht akzeptierte, beantwortete der Zeuge dann doch mehr als vier Stunden lang die Fragen der Politiker und enthüllte verblüffende Details.

Am Mittwoch blieben alle Bemühungen des Ausschusses folgenlos. Hinter verschlossener Tür erklärte von der Ostens Anwältin, ihr Mandant werde nicht reden, solange gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen liefen. Gemeint sind die Untersuchungen bei der europäischen Korruptionsbekämpfungsbehörde Olaf. Das Brüsseler Amt ist an den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses höchst interessiert und schickt deshalb Beobachter nach Magdeburg. Auch gestern saßen zwei Olaf-Mitarbeiter auf den Zuschauerplätzen.

Die allerdings betonen, in Brüssel laufe lediglich ein Verwaltungsverfahren. "Das hat mit Strafrecht überhaupt nichts zu tun", erklärte Olaf-Ermittler Marc Arno Hartwig der Anwältin am Rande der Sitzung. Auch der Ausschuss hält das Argument für vorgeschoben. "Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen liegt deshalb nicht vor", beschied Vorsitzender Henke und verhängte ein Ordnungsgeld von 250 Euro gegen von der Osten.

Ob der tatsächlich die Aussage verweigern darf, soll nun das Landgericht Magdeburg entscheiden. Dort werde sie Widerspruch gegen das Ordnungsgeld einlegen, kündigte von Galen an.