1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Land zahlt Einbrecher Schmerzensgeld

30.000 Euro nach Polizisten-Schuss ins Gesicht Land zahlt Einbrecher Schmerzensgeld

Von Oliver Schlicht 05.04.2014, 03:18

Ein Einbrecher, der vor vier Jahren bei der Festnahme versehentlich angeschossen wurde, erstreitet vor Gericht eine hohe Schadensersatzzahlung. Dem Mann fehlen bis heute sieben Zähne.

Magdeburg l Der Zivilprozess am Freitag im Magdeburger Landgericht war nach nur knapp einer Stunde vorbei. Das Land, vertreten durch das Landeskriminalamt, folgte den Forderungen von Dominik R. aus Dessau-Roßlau und bot einen Vergleich an, den die Klägerseite auch akzeptierte. Danach verpflichtet sich das Land zur Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld und übernimmt darüber hinaus rund 12.000 Euro Arztkosten, 760 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten und alle Kosten des Verfahrens.

Der Vorfall hatte sich bereits im März 2010 ereignet. Nach dem Einbruch in einem Baumarkt verfolgte ein Einsatzkommando der Polizei das Fluchtfahrzeug der Täter und bremste es aus. Im Fahrzeug saßen zwei Männer und eine Frau. Weil beim Einbruch ein beilartiger Gegenstand verwendet worden war, ging die Polizei von einer Bewaffnung der Täter aus.

Ein 34-jähriger Polizist versuchte, mit einer Hand die Hintertür des Wagens zu öffnen, in der anderen Hand hielt er seine Waffe. Bei der Ruckelei an der Tür löste sich versehentlich ein Schuss und verletzte Einbrecher Dominik R. im Fahrzeug schwer. Die Kugel durchschlug seine linke Gesichtshälfte. Der Kieferknochen musste in mehreren Operationen wieder aufgebaut werden. Bis heute fehlen dem Dessau-Roßlauer sieben Zähne. In einem Strafverfahren wurde der 29-Jährige 2010 wegen verschiedener Delikte zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2013 kam er ein halbes Jahr vorfristig frei.

Dominik R. hatte wiederum das Land in einem Zivilverfahren auf die Zahlung von 30000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er habe, so sein Anwalt, bei der Festnahme keinerlei Widerstand geleistet. Zwei Instanzen verweigerten ihm zunächst die beantragte Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde ihm die Beihilfe gewährt.

Dominik R. schwieg gestern im Verfahren. Nach der Einigung lächelte er.