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Europäische Verordnungen Wenn Brüssel über die Ackerflächen im Jerichower Land entscheidet

17.04.2014, 01:14

Der Bauer spielt in Brüssel eine entscheidende Rolle - Agrarpolitik wird auf EU-Ebene gesteuert. Es gibt EU-Verordnungen zum Einsatz von Düngemitteln sowie zur Größe von Lichteinfallsflächen in den Schweineanlagen. Und es gibt Direktzahlungen, die Landwirte als Einkommensunterstützung von der Union erhalten. Mit dem Geschäftsführer des Bauernverbandes Jerichower Land Edmund Herrmann sprach Volksstimme-Reporterin Franziska Ellrich über die Auswirkungen europäischer Entscheidungen auf dem Land.

Volksstimme: Das Europäische Parlament entscheidet über Verordnungen in der Landwirtschaft sowohl für Deutschland als auch Spanien oder Rumänien. Muss man da nicht Unterschiede machen?
Edmund Herrmann: Muss man und macht man auch. Die EU trifft Festlegungen und die einzelnen Mitgliedsstaaten setzen diese nach ihrem Ermessen um. Zum Beispiel schreibt die EU bei den Lichteinfallsflächen in Schweineanlagen eine Stärke von 40 Lux vor, Deutschland fordert mit 80 Lux wesentlich mehr.

Volksstimme: Ist das gut? Eine Vorbildrolle für andere EU-Staaten zu haben?
Herrmann: Deutschland spielt zu oft den Vorreiter. Wettbewerbstechnisch haben wir Landwirte dadurch eine schlechtere Stellung. Die EU gibt einen Standard vor und die einzelnen Staaten können sich da herum ansiedeln. Da müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, ob der gigantische Aufwand für höhere Standards dem Nutzen entspricht.

Volksstimme: Aufwand betreibt die EU auch im Fall von Regulierungen. Zur berühmten Gurken-Diskussion: Stellte ein festgelegter Krümmungsgrad die Bauern vor eine Herausforderung?
Herrmann: Handelsklassen gab es schon immer und Qualitätsvorgaben sind wichtig. Für mich ist jedoch entscheidend: Entspricht das Produkt geschmacklich den Ansprüchen des Verbrauchers? Dabei ist es egal, wie kurvig die Gurke oder Banane gewachsen ist. Letztlich gibt es einfach zu viele Vorschriften für die Landwirte. Die Selbstständigkeit ist fast völlig verloren gegangen.

Volksstimme: Woran liegt das?
Herrmann: An der gesellschaftlichen Stellung der Bauern. Das ist eine andere als vor 50 Jahren. Damals hat ein Bauer rechnerisch rund 40 Leute ernährt, heute müssen es 150 sein. Hier hat der Landwirt einen anderen Stand als zum Beispiel in Südeuropa. In Frankreich soll der Bauer die Ernährung der Bevölkerung absichern. Tun wir das in Deutschland auch noch?

Volksstimme: Warum ist diese Frage so schwer zu beantworten?
Herrmann: Weil es an der Kommunikation fehlt. Die Menschen müssen mehr mitgenommen werden. Wenn die Gesellschaft höhere Ansprüche an die Arbeit des Landwirtes stellt, egal ob auf dem Acker oder in der Tierproduktion, dann müssen auch per se die notwendigen Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Besondere Haltungsbedingungen erfordern eben auch besonderes Geld.

Volksstimme: Zum Geld: Sechs Milliarden zahlt die EU jährlich als Einkommensunterstützung an deutsche Landwirte aus. Spürt man das?
Herrmann: Natürlich. Und das ist wichtig. Ohne die Unterstützung ginge es nicht.

Volksstimme: Bestimmte Umweltstandards müssen für die Auszahlung der Prämie immer eingehalten werden. Doch 30 Prozent der Direktzahlungen gibt es jetzt nur noch bei zusätzlichen Umweltleistungen. Das Stichwort ist Greening - ein Problem für die Bauern im Jerichower Land?
Herrmann: Überhaupt nicht. Eine Voraussetzung ist, dass drei verschiedene Kulturen angebaut werden. Das ist aber im gesamten Osten Deutschlands gängig. Im Jerichower Land gibt es Betriebe, die zwischen sechs und sieben unterschiedliche Fruchtarten anbauen. 100 Prozent Mais oder 100 Prozent Weizen gibt es zumindest hier im Kreis nicht. Eine zweite Anforderung ist die Schaffung von "ökologischer Vorrangfläche". Dazu können Landschaftselemente wie Bäume und Hecken genutzt oder Ackerflächen stillgelegt werden. Jetzt sind das noch fünf Prozent Fläche, nächstes Jahr könnten es schon sieben sein.

Volksstimme: Der Umweltschutz spielt auf EU-Ebene eine große Rolle. Wo wird es da für den Bauern schwerer?
Herrmann: Im Fall von Schutzgebietsausweisungen. Vor zirka 20 Jahren wurden hier Gebiete im Rahmen von EU-Entscheidungen ausgelobt, Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Damals wurde uns erklärt, dass das keine zusätzlichen Auflagen mit sich bringt. Heute erfolgt Schritt für Schritt die Unterschutzstellung, mit zusätzlichen Verboten und Geboten.