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Urheberrecht Land haftet für Raubkopien eines Lehrers

Von Michael Bock 15.05.2014, 03:18

Magdeburg l Das Land Sachsen-Anhalt muss knapp 8000 Euro Schadenersatz für Raubkopien von DVDs zahlen, die ein Lehrer in den Jahren 2010 und 2011 angefertigt hat. Das Geld soll an einen Händler von Filmen für den Schulunterricht gehen. Das urteilte jetzt die 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg (Az 7 O 1088/13).

Zum Hintergrund: Der damalige Leiter einer Kreismedienstelle in Aschersleben hatte 36 DVDs zur Ansicht bestellt, diese dann kopiert und die Originale ohne Kauf zurückgeschickt. Die DVDs enthielten Filme zum Beispiel zu den Themen Wasser, Strom und Sinnesorgane.

Land prüft Regressforderungen

In einem Strafverfahren wurde der Lehrer bereits im Jahr 2012 wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem aktuellen Gerichtsurteil zufolge soll zivilrechtlich für das unerlaubte Kopieren der DVDs das Land Sachsen-Anhalt haften, bei dem der Lehrer beschäftigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sprecher des Kultusministeriums, Martin Hanusch, sagte der Volksstimme am Mittwoch, es handele sich um einen Einzelfall. Der Lehrer sei schon im September 2012 von der Leitung der Kreismedienstelle entbunden worden. Hanusch weiter: "Wir prüfen jetzt Regressforderungen."