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Rentenpaket des Bundes Hartz IV zählt nicht für Rente mit 63

Das Rentenpaket der Bundesregierung aus Mütterrente, Rente mit 63 sowie Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen steht. Union und SPD wollen durch einen "rollierenden Stichtag" eine Frühverrentungswelle in Deutschland verhindern.

20.05.2014, 01:14

Magdeburg (dpa/sh) l Vier Tage vor der am Freitag geplanten Abstimmung im Bundestag einigten sich die Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD am Montag mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und dem Kanzleramt in Berlin auf einen Kompromiss. Das Rentenpaket aus verbesserter Mütterrente, abschlagsfreier Rente ab 63 sowie Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen kostet pro Jahr zwischen neun und elf Milliarden Euro und wird aus der Rentenkasse bezahlt.

Die Opposition wird voraussichtlich beantragen, über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abzustimmen. Damit dürfte spannend werden, ob es aus der Union eine größere Zahl von Nein-Stimmen gibt. Heike Brehmer, CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Harz, erklärte auf Volksstimme-Anfrage, dass die neunköpfige CDU-Landesgruppe dem Gesetz am Freitag im Bundestag geschlossen zustimmen wird.

Anrechnung von Arbeitslosenzeiten wichtig im Osten

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, bei Müttern, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, werde wie geplant ein zusätzliches Jahr in der Rentenversicherung berücksichtigt. Mit 63 sollen Menschen abschlagsfrei in Rente gehen können, die 45Jahre Beitragszahlung nachweisen können. Hat jemand Arbeitslosengeld I erhalten, sollen diese Zeiten angerechnet werden, hieß es aus der Union. Dies gelte aber nicht für Zeiten, in denen Hartz IV bezogen worden sei. Es bleibe dabei, dass im Jahr 2029 die Regelaltersgrenze 67 Jahre sein werde, sagte Kauder.

Waltraud Wolff, SPD-Parlamentarierin aus Wolmirstedt, zeigte sich erleichtert über die Anrechnung der Arbeitslosenzeiten: "Das ist wichtig für die Menschen im Osten, die unverschuldet arbeitslos wurden und sich immer wieder weitergebildet haben, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Auch die haben sich den Ruhestand verdient."

Koalition einigt sich auf Flexirente

Nicht berücksichtigt werden sollen Arbeitslosenzeiten jeweils zwei Jahre vor Eintritt in die Rente. Mit einem sogenannten rollierenden Stichtag soll eine Welle von Frühverrentungen ausgeschlossen werden.

Die schwarz-rote Koalition einigte sich zudem auf eine sogenannte Flexirente, bei der Menschen nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze auch mit einem befristeten Vertrag weiter beschäftigt werden können.