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Einnahmeverluste Kommunen müssen Steuern zurückzahlen

Von Andreas Stein 05.06.2014, 03:15

Güsten l Vielen Kommunen in Sachsen-Anhalt drohen schmerzliche Einnahmeverluste: Sie müssen wahrscheinlich bereits kassierte Grund- und Gewerbesteuern zurückzahlen. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 27. Mai.

Bürger und Unternehmen des Ortsteils Amesdorf (Salzlandkreis) hatten geklagt, weil die Stadt Güsten in Amesdorf nach der Eingemeindung im Jahr 2010 auf Druck der Kommunalaufsicht des Landkreises die Steuern deutlich angehoben hatte. Dies geschah, obwohl der Steuersatz im Gebietsänderungsvertrag verbindlich bis 2014 eingefroren war. Deshalb musste die Agrargenossenschaft als größter Arbeitgeber von Amesdorf pro Jahr 10000 Euro mehr Gewerbesteuern zahlen - und zog gemeinsam mit neun Bürgern vor Gericht.

Im vergangenen Jahr hatte bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg die Steuerbescheide kassiert, Güsten scheiterte nun vor dem Oberverwaltungsgericht mit dem Antrag auf Revision. Der Stadt entgehen so insgesamt Steuergelder von knapp 500000 Euro.

Nach Volksstimme-Informationen sind etliche weitere Orte mit ähnlichen Verträgen betroffen, darunter Barby und Schönebeck. Der Städte- und Gemeindebund forderte deshalb das Land auf, mehr Geld in den kommunalen Finanzausgleich zu geben.