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Entlassung aus lebenslanger Haft Erstmals Gnade für einen Mörder

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat erstmals einen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Mann begnadigt. Der 77-jährige Helmut Marquardt wurde am Mittwoch aus der Justizvollzugsanstalt Burg entlassen.

Von Michael Bock 04.07.2014, 03:17

Magdeburg l Die Staatskanzlei bestätigte am Donnerstag, dass Haseloff dem Gnadengesuch für Helmut Marquardt stattgegeben habe. Diese Entscheidung fuße auf einem Vorschlag aus dem von Angela Kolb (SPD) geleiteten Justizministerium, hieß es. Artikel 85 der Landesverfassung legt fest, dass der Ministerpräsident das sogenannte Gnadenrecht ausübt. Noch im September 2012 hatte Haseloff ein Gnadengesuch von Marquardt abgelehnt.

Die Freilassung ist vor allem ein Erfolg des vor zwei Jahren gegründeten Freundeskreises "Gerechtigkeit für Helmut Marquardt", der inzwischen etwa 100 Mitglieder hat. Zu den Gründungsmitgliedern gehören Pfarrer und Seelsorgehelfer. Sie vertreten die Auffassung, dass Marquardt zu Unrecht verurteilt worden ist.

"Ich bin zu 99,9 Prozent von der Unschuld überzeugt."

Der Sprecher des "Freundeskreises", Rüdiger Grunow, sagte der Volksstimme gestern: "Ich bin zu 99,9 Prozent von der Unschuld überzeugt." Grunow, langjähriger Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Altengönna (Thüringen) war durch das Gespräch mit einem Gefängnisseelsorger auf Marquardts Schicksal aufmerksam geworden. Er besuchte diesen drei Stunden im Gefängnis und befasste sich intensiv mit dem Fall. Heute spricht er von einem Justizirrtum.

Rückblick: Das Landgericht Halle hatte Marquardt im Januar 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der gelernte Kfz-Mechaniker im März 2002 seinen 75-jährigen Schwager und Nachbarn in Lodersleben (Stadtteil von Querfurt, Saalekreis) heimtückisch umgebracht hatte.

Die Beweisaufnahme dauerte länger als ein Jahr. An 47 Verhandlungstagen wurden 114 Zeugenaussagen gehört. Danach stand für die Richter fest, dass Marquardt dem auf einer Couch schlafenden Verwandten vier wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt habe. Danach habe er den Bewusstlosen mit Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt und mit einem Messer zwei Mal in den Hals gestochen.

Marquardt bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat bis heute. Das Landgericht selbst musste seinerzeit einräumen, dass das Mordmotiv nicht eindeutig ermittelt werden konnte. Der "Freundeskreis" spricht von einer "Fülle von Indizien, die gegen eine Täterschaft von Herrn Marquardt sprechen". Marquardt legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof lehnte den Revisionsantrag ab, wodurch das Urteil ab Anfang 2005 rechtskräftig wurde. Weitere Wiederaufnahmeanträge wurden abgelehnt.

Rüdiger Grunow sagte, dass mehrere Gnadengesuche an Haseloff gestellt worden seien - zunächst ohne Erfolg. Zuletzt, im September 2013, wandte sich Marquardt in einem Schreiben direkt an den Ministerpräsidenten. Der 77-Jährige verwies darauf, dass er in der Haftzeit vier schwere Herzinfarkte erlitten habe. "Mein seelischer und gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich nach mehr als elfeinviertel Jahren Haft auch deswegen so dramatisch, weil ich erleben muss, wie meine Familie zugrunde geht und sie alle wissen, dass ich zu Unrecht verurteilt worden bin", schrieb er.

"Mein Zustand verschlechtert sich dramatisch."

Warum genau das Gnadengesuch diesmal positiv beschieden wurde, wollen weder Haseloff noch Kolb näher erläutern. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte: "Das wird grundsätzlich nicht begründet."