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Prozess gegen Bernd Wiegand Halles Oberbürgermeister weist Untreue-Vorwürfe zurück

04.07.2014, 01:22

Halle l Eine Handvoll interessierter Bürger musste draußen bleiben. In Saal 169 war am Donnerstagmorgen kein Platz mehr frei. Das Interesse an diesem Prozess ist groß. Nicht ohne Grund: Am Landgericht Halle wird ein Teil der Zukunft der Stadt Halle entschieden - die von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos).

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Untreue vor. Wiegand soll drei von ihm ausgewählten Mitarbeitern mehr Geld zugesichert haben als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen ist. Konkret geht es um die sogenannte Erfahrungsstufe: Je höher ein Mitarbeiter eingruppiert wird, desto höher fällt eine Zulage aus. Ein Mitarbeiter in Stufe 5 verdient bis zu 1500 Euro mehr als ein Mitarbeiter mit Erfahrungsstufe 1.

Seine drei Mitarbeiter hat Wiegand alle in Stufe 5 eingruppiert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten diese jedoch Stufe 1 zugeordnet werden müssen. "Herr Wiegand hat seine Befugnisse missbraucht", sagte Staatsanwalt Frank Schulz zum Pro- zessauftakt. Der Stadt Halle könnten dadurch in der siebenjährigen Amtszeit des OB Mehrkosten in Höhe von rund 300000 Euro entstehen.

Wiegand weist diese Vorwürfe entschieden zurück. "Alle Einstufungen entsprachen dem Gesetz", sagte er und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach könne auch eine entsprechende langjährige Berufserfahrung eine höhere Erfahrungsstufe rechtfertigen. In einem einstündigen Vortrag erläuterte Wiegand seine Sicht: "Die Eingruppierung ist eine Ermessensentscheidung. Diese habe ich getroffen."

Doch genau diese Ermessensentscheidung stellt die Staatsanwaltschaft in Frage. Ein Beispiel: Wiegands Büroleiterin Sabine Ernst. Laut Wiegand hat Ernst "zehnjährige Berufserfahrung. Ich wollte sie für die strategische Steuerung: Sie macht jetzt eins zu eins das, was sie vorher gemacht hat." Ernst selbst gab als Zeugin später jedoch zu, dass sich ihre jetzige Tätigkeit von ihrem früheren Beruf als Journalistin unterscheide. Dennoch wurde sie von Wiegand in die höchste Erfahrungsstufe eingruppiert, außerdem wurde ihre Probezeit wegen "außergewöhnlicher Leistungen" vorzeitig beendet.

Ein Freundschaftsdienst? Sabine Ernst sieht es anders. Die Büroleiterin bestätigte zwar, dass sie sich mit Wiegand "schon mal zum Kaffeetrinken oder Fußballschauen" treffe. Ihre Eingruppierung hält sie jedoch allein aufgrund ihrer Position für gerechtfertigt. Sie sei bei ihrer Einstellung im persönlichen Stab des Oberbürgermeisters davon ausgegangen, dass sie in die Erfahrungsstufe 5 eingruppiert wird - weil ihre Vorgängerin auch diese Vergütung bekommen habe.

Wiegands Kritiker ärgert diese Haltung. "Dann muss man aber auch sagen, dass diese Vorgängerin damals deutlich mehr Erfahrung in der Verwaltung vorweisen konnte. Erfahrungsstufen werden doch nicht vererbt!", sagte ein Beobachter am Rande des Prozesses der Volksstimme.

Die Verteidigung ist siegessicher. "Von Herrn Wiegand sind keine rechtlichen Fehler gemacht worden", erklärte sein Rechtsanwalt - und sieht diese im Prozess vielmehr bei Richter Helmut Tormöhlen. Aus Unzufriedenheit über Verfahrensabläufe stellte er einen Befangenheitsantrag. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.