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Entschädigungssatzungen Altmarkkreis zahlt Lokalpolitikern am wenigsten

22.07.2014, 01:14

Magdeburg l Lange ist nichts passiert, doch nun zeichnet sich Bewegung ab. Viele Landkreise in Sachsen-Anhalt wollen erstmals seit der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 wieder ihre Entschädigungssatzungen anpassen. Für Ehrenamtliche bedeutet das: Sie können auf mehr Geld hoffen.

Anlass ist ein sogenannter Runderlass des Innenministeriums, der höhere Entschädigungen ermöglicht. Bis zur Höchstgrenze gehen die Kommunalparlamente dabei jedoch nicht, wie eine Volksstimme-Umfrage unter den Landkreisen zeigt. Die Mitglieder des Kreistages im Burgenlandkreis haben gerade ihre Entschädigung von 160 auf 200 Euro erhöht - liegen damit als Spitzenreiter jedoch deutlich unter dem neuen Höchstbetrag von 300 Euro.

Auf diesen Satz könnten auch die Kreistagsmitglieder der Landkreise Börde, Harz, Anhalt-Bitterfeld, des Saalekreises, des Salzlandkreises und der kreisfreien Städte Magdeburg und Halle kommen - weil sie alle mehr als 150000 Einwohner haben.

Keine Erhöhung im Landkreis Mansfeld-Südharz

Für alle anderen Landkreise im Land gilt die neue Höchststufe von 230 Euro. Aber auch diese schöpft derzeit kein Landkreis aus. Im Jerichower Land haben die Kreistagsmitglieder Anfang Juli eine Erhöhung um 22 Euro beschlossen. Sie erhalten nun 150 Euro im Monat - plus ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro. Das ist in vielen Landkreisen üblich, ebenso wie Zuschläge für Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende.

In den Kreistagen der Landkreise Börde, Harz, Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel steht die Entschädigungssatzung bald auf der Tagesordnung. Auch im Salzlandkreis ist eine Überarbeitung geplant. Eine üppige Erhöhung für Kreistagsmitglieder ist aber auch hier nicht zu erwarten. "Es gilt zu bedenken, dass wir uns in der Haushaltskonsolidierung befinden", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.

Gleich ganz auf eine Erhöhung verzichten die Fraktionen im Landkreis Mansfeld-Südharz. Vergangene Woche hat der Kreistag beschlossen, den bisherigen Betrag von 130 Euro beizubehalten. Der Landkreistag begrüßt die neuen Höchstbeträge dennoch und ermutigt dazu, die Entschädigungen moderat anzuheben. "Die Wege für viele Ehrenamtliche sind durch die neuen Strukturen weiter geworden, die Aufgaben mehr - es ist richtig, das Ehrenamt angemessen zu honorieren", sagte Geschäftsführer Heinz-Lothar Theel der Volksstimme.