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Privates Feuerwerk Wer zünden will, muss zur Polizei

04.08.2014, 01:23

Die Sommerwochenenden werden naturgemäß für viele Freiluftpartys genutzt. Vermehrt werden sie aber mit privaten Feuerwerk verschönt, was nicht jedem gefällt. Mehrere Volksstimme-Leser fragten deshalb nach den Regelungen für privates Feuerwerk. Rainer Schweingel gab die Fragen an Christin Penger von der Polizeidirektion Nord in Magdeburg weiter.

Wer darf wann und wo in Magdeburg ein privates Feuerwerk zünden?
Christin Penger: Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht abgebrannt werden. Aber jeder Bürger, der in Magdeburg aus einem begründeten Anlass heraus - zum Beispiel Hochzeit, Geburtstage, Vereins- oder Firmenveranstaltungen - ein Feuerwerk abbrennen möchte, kann bei der Polizei einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände stellen. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten, vor Kirchen, Altersheimen und Krankenhäusern ist das Abbrennen eines Feuerwerks ausgeschlossen.

Welche Genehmigungen und Regeln sind einzuhalten?
Die pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem Abbrenntermin vorliegen und den genauen Abbrennort - am besten mit Skizze - benennen. Falls das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abgebrannt werden soll, muss auch eine formlose Zustimmung des Grundstückseigentümers mit eingereicht werden. Feuerwerke dürfen von montags bis sonnabends durchgeführt werden und müssen bis spätestens 23 Uhr abgebrannt sein. In den Wintermonaten ist 22 Uhr der späteste Zeitpunkt. In der Ausnahmegenehmigung können Auflagen erteilt werden, die den Einzelfall betreffen. Aber in der Regel gilt Folgendes:
- sich über die Waldbrandwarnstufen informieren (www.dwd.de/waldbrand),
- Feuerwerke nicht in der Nähe von Bäumen und anderen brennbaren Objekten zünden,
- für einen eventuellen Brandfall Behältnisse mit Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten,
- Verunreinigungen, die durch das Abbrennen entstehen, beseitigen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?
Im Rahmen der Streifentätigkeit der Polizei werden Kontrollen durchgeführt und eventuelle Verstöße würden durch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet.

Wie viele Verstöße gegen die von Ihnen genannten Regeln hat es bisher gegeben und wie wurden sie geahndet?
Verstöße, die von einem genehmigten Feuerwerk ausgingen, sind nicht bekannt geworden. Handelt es sich um ein nicht genehmigtes Feuerwerk, setzt die Ahndung eine Anzeigenerstattung durch einen Betroffenen voraus, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.