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Gewinn eines Shuttle-Ausflugs Weltraumflug steht in den Sternen

Im Streit zweier Autohändler um den Gewinn des Weltraumausflugs mit einem Raketenflugzeug ist am Mittwoch noch kein Urteil gesprochen worden. Der Kläger hatte sich in zu viele Widersprüche verstrickt. Jetzt sollen noch Zeugen gehört werden. Auch der Flug verschiebt sich vermutlich um Jahre.

Von Matthias Fricke 07.08.2014, 03:14

Magdeburg l Heike Düsterhöft, Magdeburger Kfz-Meisterin, zeigt sich optimistisch. "Eventuell gibt es am 12. Mai 2015 in Bordeaux in Frankreich einen Trainingsflug", sagt die 50-Jährige. So richtig glaubt sie aber nicht daran und fügt deshalb schnell hinzu: "Na ja, also wahrscheinlich!"

Zweimal musste sie nun hinsichtlich eines Flugtrainings in Schwerelosigkeit verzichten. Das erste Mal sollte es schon im Frühjahr zum Parabelflug nach Russland gehen. Dann wurde dies wegen der Unruhen auf den August dieses Jahres verschoben. Jetzt sei die Sache in Moskau komplett gestrichen worden.

Nun werde es eben Frankreich sein, vielleicht. "Ohne Pflichttraining geht es eben nicht", sagt sie humorvoll und trägt es mit nahezu außerirdischer Fassung.

Denn der Prototyp des Raketenflugzeugs, das mit 3,4-facher Schallgeschwindigkeit in 100 Kilometer Höhe fliegt, hat noch nicht einmal abgehoben. Sein Start wurde immer wieder verschoben. "Und erst wenn ,Mark I` perfekt funktioniert, soll ich dann mit ,Mark II` mitfliegen dürfen", sagt sie. Der Flug war der Hauptgewinn einer Fastfoodkette im Gegenwert von rund 80000 Euro.

Frühestens im Jahr 2016 könnte sie sich nun vielleicht ihren Traum erfüllen. Sie wäre dann die erste deutsche Frau im Weltall. "Ich hoffe, ich brauche bis zum Start keinen Krückstock", fügt Düsterhöft süffisant hinzu.

Angesichts dieser Aussichten träume sie deshalb häufiger vom Magdeburger Landgericht als von einem exklusiven Blick auf den Blauen Planeten. Dort streitet sie mit ihrem ehemaligen Geschäftspartner um den Gewinn.

An diesem Mittwoch blickt sie auf Richter Jörn Draack, der es in der Verhandlung kurz macht. Statt eines Urteils verkündet dieser einen weiteren Beschluss und neuen Termin. Der Kläger habe zu viele Widersprüche in seinen Aussagen, auch über die vereinbarte Gegenleistung für den Weltraumflug, den ursprünglich Bilal Mazbouh gewonnen habe. Nicht einmal die Herkunft des Gewinn-Coupons konnte eindeutig geklärt werden. Zunächst habe der Autohändler behauptet, dass er den Gewinn schon im Restaurant bemerkt hatte, dann wiederum will er den Schnipsel später in einer Schublade gefunden haben.

Draack wollte dennoch nicht die Klage abweisen. Der Richter verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg aus den 90er Jahren, wonach dem Kläger Gelegenheit gegeben werden müsse, solche Widersprüche vor der Urteilsverkündung auszuräumen.

Drei Wochen lang habe er nun Zeit, sich zu diesen Punkten zu äußern. Der nächste Verhandlungstermin wird deshalb auf den 14. Oktober dieses Jahres festgesetzt, sagte der Richter und beendete die Sitzung.

Der 44-jährige Kläger lässt sich vom Berliner Anwalt Malte Müllerhoff vertreten. Der sagt später über den neuen Termin: "Jetzt haben wir wenigstens Gelegenheit, noch zwei Zeugen zu hören, damit hatte ich schon gar nicht mehr gerechnet." Sicher gebe es "unterschiedliche Erinnerungen" seines Mandanten. "In solchen Zivilverfahren kommt es aber darauf an, was beweisbar ist und wer die Beweislast trägt", sagt er.

Und auch die Gegenseite habe schließlich die Aussagen korrigiert und sich in Widersprüche verwickelt.

Die Versionen gehen auseinander. Die Beklagte, Heike Düsterhöft, habe von dem Autohändler den Gewinn-Coupon bekommen, weil dieser nicht in der Öffentlichkeit stehen wollte. Als Gegenleistung erhielt dieser einen Mercedes zum Tausch für den Weltraumflug. Der Kläger wiederum meint, dass ihm drei Autos und Alufelgen versprochen wurden. Es gibt dafür aber keine schriftlichen Vereinbarungen. Nun will der Kläger den Tausch rückgängig machen und selbst ins Weltall fliegen.