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Behandlungskosten Gericht begrenzt Steigerung der Ärzte-Honorare

14.08.2014, 01:19

Kassel (dpa/sh) l Sachsen-Anhalts niedergelassene Ärzte können nicht mit einem deutlichen Einkommensplus rechnen. Das ist Ergebnis eines Urteils des Bundessozialgerichts vom Mittwoch. Die Ärzte hatten wegen der häufigeren Erkrankung der im Schnitt auch älteren Menschen in Sachsen-Anhalt einen größeren Anteil am bundesweiten Budget gefordert - und es vom Landesschiedsgericht auch zugesprochen bekommen.

Das Plus sei unzulässigerweise unabhängig vom Wert des Vorjahres erhöht worden, urteilten die obersten Sozialrichter in Karlsruhe. Das Schiedsgericht müsse nun die Steigerung für 2013 neu berechnen, auf der Grundlage des Jahres 2012.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt, Burkhard John, erklärte zu der Prozessniederlage: "Das Urteil ist kein gutes Signal für die ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt." Auch für weitere Bundesländer mit nachgewiesener hoher Morbidität sei dies ein Rückschlag in dem Bemühen, die Finanzmittel an das jeweils regional notwendige Niveau anzupassen. "Die Vertragsärzte bleiben dadurch die Bittsteller gegenüber den Geldgebern", erklärte John. Nach Angaben der KV liegt die Krankheitshäufigkeit in Sachsen-Anhalt etwa 10 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, die Vergütung pro Versichertem aber etwa 6 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.