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Zu hoch Feuerwehr bei Windradbränden machtlos

Wenn ein Windrad in Flammen steht, sperren Feuerwehren am Boden nur einen Sicherheitsradius ab. Löschversuche unterbleiben, sie sind wegen der Höhe unmöglich. Im Bundesrat liegt nun ein Gesetzentwurf aus Sachsen, der einen Mindestabstand der Anlagen zu den Straßen fordert.

Von Matthias Fricke 16.08.2014, 03:16

Magdeburg l Wie bei einer Fackel loderte vor einem Monat das Feuer an einem Windrad bei Seehausen in der Börde. Den eingesetzten Feuerwehren blieb nichts anderes übrig, als zuzuschauen und einen Sicherheitsradius um die Anlage abzusperren. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Erst neun Monate zuvor war ganz in der Nähe ein anderes Windrad abgefackelt.

Frank Mehr, amtierender Leiter des Institutes für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge: "Wir können bei solchen Bränden nichts tun. Unsere Technik reicht nur bis zu einer Höhe von 30 Metern. Die Einsatzkräfte lassen alles kontrolliert abbrennen." Der Sicherheitsradius sollte je nach Windstärke etwa 500 Meter betragen. "Wir hatten aber auch schon brennende Flügel, die bis zu 600 Meter flogen", so der Experte. Nur bei Unfällen ohne Feuer kämen die Höhenretter zum Einsatz. Sie seien speziell geschult und könnten Patienten aus größeren Höhen abseilen.

Deutschlandweit brannten im vergangenen Jahr sechs Windräder. In diesem Jahr waren es drei. Wolfram Axthelm vom Bundesverband der Windenergie: "Brandschutzanlagen gibt es zurzeit nur im Offshore-Bereich." Der Einbau lohnt wegen der geringen Fallzahlen nicht. "Das sind äußerst seltene Ereignisse angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland mehr als 24000 Windräder gibt", sagt der Sprecher. In Sachsen-Anhalt stehen 2548 davon.

Wegen der Gefahren durch Brände oder Eisabwürfe hat der Freistaat Sachsen im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach ein grundsätzlicher Abstand zu Land- und Kreisstraßen von 150 Metern einzuhalten ist. Die entsprechende Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wird derzeit in den Ausschüssen diskutiert. Sachsen-Anhalts Verkehrsministeriumssprecher Peter Mennicke: "Wie wir uns als Land dazu positionieren, wissen wir noch nicht." Die Diskussion laufe noch auf der Fachebene.

Bei Wohnbebauung ist der Mindestabstand in Sachsen-Anhalt auf 1000 Meter zu Siedlungen und 500 bis 600 Metern bei Einzelgehöften festgelegt.