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Kanalnetzanschlüsse Hauseigentümer fürchten Rechnungsflut

Tausende Eigentümer, deren Haus vor 1991 ans Kanalnetz kam, haben dafür
noch keine Anschlussbeiträge bezahlt. Solche Altfälle sollen ab 2016
verjähren. Die Regierung will den Verbänden 2015 jedoch ein Jahr Zeit
geben, ausstehende Rechnungen doch noch zu verschicken.

18.08.2014, 04:58

Magdeburg l Schon 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht es für grundgesetzwidrig erklärt, wenn Gemeinden erst viele Jahre nach Anschluss des Grundstücks die Kosten eintreiben. Nachdem die meisten Bundesländer daraufhin Verjährungsklauseln beschlossen haben, hat sich Sachsen-Anhalts Landesregierung nach langer Debatte nun auch zu einem Gesetzentwurf durchgerungen. Künftig sollen Gemeinden, Verbände oder Stadtwerke höchstens zehn Jahre Zeit haben für die Rechnungslegung - danach ist Schluss.

Auf Druck der Gemeinden will die Regierung ihnen aber 2015 ein Jahr Übergangsfrist einräumen, um Altfälle einzutreiben. Das ist der Knackpunkt im neuen Kommunalabgabengesetz, dessen Entwurf nun vorliegt. Bis Ende August haben die Interessenverbände Zeit zur Stellungnahme. Im Herbst will der Landtag entscheiden.

Außenstände von 100 Millionen Euro

Die Meinungen gehen weit auseinander. Der Eigentümerverband Haus&Grund lehnt eine solche Schonfrist ab. "Die Verbände hatten genug Zeit gehabt." Dem Gemeinde- und Städtebund geht sie nicht weit genug. "Wir werden wohl kaum in der Lage sein, innerhalb eines Jahres die vielen Bescheide zu erstellen."

Es geht um viel bei diesem Streit. Die Außenstände belaufen sich auf gut 100 Millionen Euro. Bei einem durchschnittlichen Anschlusspreis von 2000 Euro wird mit rund 50.000 Haushalten gerechnet, die noch zur Kasse gebeten werden könnten.

Betroffen sind vor allem Hauseigentümer, deren Areal in den 80er und frühen 90er Jahren angeschlossen worden war. Da damals das bundesdeutsche Kommunalabgabenrecht noch nicht galt, waren sich viele Gemeinden und ihre Verbände unsicher, wie sie diese abrechnen sollten. "Spätestens seit 2008 herrscht aber Rechtsklarheit", sagt SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben. Die Verbände durften einen Sonder-Herstellungbeitrag von diesen Altfällen erheben. Daher sei eine Schonfrist nicht nötig. "Unsere Fraktion wäre daher für eine sofort ab 2015 geltende Verjährungsklausel."

Kompromiss vorgeschlagen

In der CDU sei diese Linie nicht mehrheitsfähig, sagt Innenpolitiker Jens Kolze. Es sollte ein Stück Ausgleich geschaffen werden zwischen jenen Hauseigentümern, die zahlen mussten und jenen, die bislang drumherum kamen.

Der Eigentümerverband Haus&Grund plädiert für einen Kompromiss, bei dem die Kommunen den Hausbesitzern die Hälfte der eigentlich fälligen Anschlusskosten erlassen. "Das wäre eine politische Lösung. Absolute Gerechtigkeit lässt sich nicht mehr herstellen", sagt Landesgeschäftsführer Holger Neumann.