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Land will Jägern Abschuss erlauben Mit Schrotflinten gegen die Kormorane

Die Landesregierung will heute eine Verordnung erlassen, die den Abschuss von Kormoranen erlaubt. Anglern ist der Fischräuber schon lange ein Dorn im Auge. Naturschützer sind empört.

Von Oliver Schlicht 26.08.2014, 03:15

Magdeburg l "Eine Neuregelung ist notwendig, um die Fischereibestände im Land zu schützen", begründete am Montag Janette Tandel, Sprecherin des Umweltministeriums, die geplante Verordnung. Das Fangaufkommen der Berufsfischer habe sich von 2003 bis 2009 auf 72 Tonnen jährlich mehr als halbiert, was mit der zunehmenden Verbreitung des Kormorans an Seen und Flüssen des Landes in Verbindung gebracht wird. Umweltminister Onko Aeikens (CDU) war am Montag nicht für eine Stellungnahme zu sprechen, er befindet sich derzeit im Urlaub.

Eine bislang in drei Landkreisen (Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld und Burgenlandkreis) geltende Ausnahmeregelung, die den Abschuss der Wasservögel auf Antrag erlaubt, habe sich auf Dauer nicht bewährt. "Stimmt das Kabinett der Verordnung zu, tritt eine für das ganze Land verbindliche Verordnung zum 1. Januar 2015 in Kraft", so Tandel.

Ähnliche Verordnungen zum Abschuss von Kormoranen gibt es seit mehreren Jahren zum Beispiel auch in Thüringen, Sachsen und Brandenburg. Der Entwurf für Sachsen-Anhalt sieht vor, dass der Kormoran in seinen Jagdgebieten im Umkreis von 300 Metern von Gewässern geschossen werden darf - weitgehend ohne begrenzende Auflagen. Jungvögel dürfen ab kommendem Jahr von Mitte März bis Mitte August und erwachsene Tiere von Mitte August bis Mitte März geschossen werden.

"Die Kormorane ziehen erst weiter, wenn der See leer ist." - Harald Rohr, Anglerverein Magdeburg

Kormorane waren noch vor etwa 30 Jahren an Gewässern in Deutschland kaum zu beobachten. Sie galten als weitgehend ausgerottet. Dank umfangreicher Schutzmaßnahmen hat sich ihr Bestand aber wieder erholt. Der in Deutschland besonders häufig vorkommende Gemeine Kormoran lebt in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Naturschutzbundes (Nabu) in 17 Kolonien, davon acht Kleinstkolonien mit bis zu fünf Brutpaaren. Auf 1100 Brutpaare wird der Bestand im Land geschätzt.

In Ungnade fallen die imposant anzuschauenden Wasservögel vor allem bei Fischereibetrieben und Anglern wegen ihres großen Fischhungers. Bis zu 500 Gramm Fisch täglich erbeuten die geschickten Taucher bei ihren Raubzügen unter Wasser. Häufig bleibt der erbeutete Fisch einfach liegen, weil der "Happen" zu groß ist, berichten Angler. Fisch, der von Anglervereinen im Land zuvor mühevoll als Besatzfische in Gewässern ausgesetzt wurde.

"Es gibt keinen Beweis für die Dezimierung geschützter Fischarten." - Annette Leipelt, Naturschutzbund

Harald Rohr, Chef des Magdeburger Anglervereins: "Wir finanzieren allein in unserem Verein jedes Jahr 20000 Euro in Besatzfische aus Mitgliederbeiträgen. Und dann kommen Kormorane und ziehen erst weiter, wenn der See leer ist." Er hält die Verordnung für überfällig.

Dem widerspricht der Nabu. So seien zwischen 2007 und 2009 von Experten der Vogelschutzwarte Steckby die Mägen von 95 geschossenen Kormoranen untersucht worden. "Unter den 337 Fischen fanden sich keine fischereiwirtschaftlich oder naturschutzrelevanten Arten", empört sich Annette Leipelt, Geschäftsführerin des Nabu. Es gebe keinen Grund für die jetzt auf den Weg gebrachte Rechtsverordnung. "Denn es gibt keinen Beweis für die Dezimierung von geschützten Arten wie Äschen und Barben." Dies sagt auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Umweltminister Aeikens knicke vor der Fischerei- und Jagdlobby ein, heißt es dort.

Wilko Florstedt, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, zeigt dagegen Verständnis für die Notwendigkeit eines regulierenden Eingriffs. "Wir werden die Kormorane mit Schrot bejagen." Dabei bleibe es dem Jäger überlassen, wo genau und wie viel Vögel im Rahmen der zugelassenen Verordnung erlegt werden. Florstedt sieht Parallelen zur Bejagung von Rabenkrähen. Auch die sei in Sachsen-Anhalt erlaubt.