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Prozessauftakt wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen Versicherungsmakler und Rechtsanwalt Harzer Senioren um ihr Geld geprellt

Ein Harzer Versicherungsmakler und ein Rechtsanwalt sollen in den Jahren
2010 und 2011 mindestens 32 hochbetagte Senioren um ihre Einlagen aus
der Sterbeversicherung und anderen Anlagen geprellt haben. In sechs
Fällen blieb es beim Versuch. Gegen beide begann am Donnerstag der
Prozess.

Von Matthias Fricke 26.09.2014, 03:08

Magdeburg/Wernigerode l Der 50-jährige Henry K. wird am Donnerstag in Handschellen zur Anklagebank geführt. Nur während der Verhandlung nimmt der Justizbeamte sie ihm ab. Es besteht Fluchtgefahr. Bereits 2012 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben, doch der Harzer tauchte danach unter. Die Polizei suchte daraufhin den ehemaligen Geschäftsführer einer Wernigeröder Finanzfirma, zuletzt mit einem europäischen Haftbefehl. Sogar Zielfahnder des Landeskriminalamtes waren im Einsatz. Erst am 31. Mai dieses Jahres gelang die Festnahme vor einem Spielkasino im österreichischen Bregenz.

Nun sitzt der Harzer auf der Anklagebank vor der Großen Wirtschafts-Strafkammer des Magdeburger Landgerichtes. Staatsanwalt Armin Gebauer verliest die Anklageschrift gegen ihn und seinen 48-jährigen Mitangeklagten aus Wernigerode, einen Rechtsanwalt. Auf 20 Seiten wirft der Ankläger den beiden gewerbsmäßigen Betrug vor. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Es sind Fälle, wie der von Gertrud S. aus Ilsenburg. Der Angeklagte Henry K. soll am 21. September 2010 die 76-jährige Frau zunächst unaufgefordert zu Hause aufgesucht haben. Er wollte ihr Geld "umlagern" und verspricht hohe Zinsen. Aus ihrer Sterbegeldversicherung mache er richtig was, habe er ihr zugesagt. Der angebliche Versicherungsmakler ließ sich einen Zettel unterschreiben, der sich erst später als Vollmacht für einen Rechtsanwalt zum Kündigen ihrer Verträge entpuppte. Zur Eröffnung des neuen Kontos verlangte er von ihr außerdem 200 Euro in bar. Weil die Frau kein Geld im Haus hatte, fuhren beide noch zur Bank. Sie gab ihm das Geld, ohne Quittung. Einige Tage später, so die Anklage weiter, habe dann der Wernigeröder Rechtsanwalt im Auftrag "seiner" Mandantin die zwei Versicherungspolicen der Sterbegeldversicherung gekündigt. Das Geld, rund 4500 Euro, ließ sich der mitangeklagte Rechtsanwalt zunächst auf sein Konto überweisen. Nach dem Abzug von mehreren hundert Euro Honorar sei dann das Geld an die Firma des Angeklagten Henry K. überwiesen worden. So und ähnlich soll laut Staatsanwaltschaft die Masche in zahlreichen weiteren Fällen abgelaufen sein.

Gebauer listet etwa eine Stunde lang jeden einzelnen Fall in seiner Anklage auf. Der Makler habe sich jeweils die Verträge aushändigen und Vollmachten in Unwissenheit der Betroffenen unterschreiben lassen.

46 Zeugen stehen auf der Liste

Im Fall eines geprellten Ehepaars ließ sich K. sogar die Unterschrift auf einem blanken A4-Blatt geben. Als allerdings die Versicherung das Kündigungsschreiben des Anwaltes erhielt, fragte diese bei dem Ehepaar nach. Dadurch kam es dann doch nicht zur Auszahlung. Als später die Firma des Angeklagten noch mehrere tausend Euro verlangte, verweigerten die Betroffenen die Auszahlung. Insgesamt sollen dennoch laut Staatsanwaltschaft in allen aktenkundigen Fällen mehr als 80000 Euro in die Taschen der mutmaßlichen Betrüger geflossen sein. Das Geld selbst gilt als verschwunden. Die Anklage vermutet, dass sich Henry K. mit dem Geld seine mögliche Spielsucht finanziert hat. Dazu wird im Laufe der nächsten zwölf Verhandlungstage, an denen 46 Zeugen vernommen werden sollen, auch ein Gutachter gehört. Henry K. bestreitet alles. Er sieht sich als Opfer der Justiz und der "Kettenhunde der Versicherungen".

Es ist nicht das einzige Verfahren, das gegen ihn läuft. Am 8. Oktober wird eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg eröffnet. Das Amtsgericht Wernigerode hatte ihn wegen Betruges zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Ein weiterer Prozess in zweiter Instanz steht ebenfalls in Kürze an, weil Henry K. am 26. Juni 2012 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 24 Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war. Er ging in Revision. Das Oberlandesgericht Naumburg verwies zurück ans Magdeburger Landgericht.