1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Es droht ein Hundewahlkampf

EIL

Kampfhundegesetz Es droht ein Hundewahlkampf

Über Änderungen am "Kampfhundegesetz" von Sachsen-Anhalt wird im Landtag erst 2015 beraten. Erst zum Jahresende will das Innenministerium seine Vorschläge unterbreiten. Laut Biss-Statistik ist der Deutsche Schäferhund aktuell die auffälligste Rasse im Land.

Von Oliver Schlicht 06.10.2014, 03:17

Magdeburg l Das im März 2009 erlassene "Kampfhundegesetz" von Sachsen-Anhalt sortiert vier Rassen als besonders gefährlich ein und reglementiert ihre Haltung. Doch nicht nur das. Es ist aus Sicht von vielen Hundehaltern mit "normalen" Hunden ein Ärgernis. Grund: Beißvorfälle jeder Art - auch zwischen Hunden, ohne Verletzungen - können für kommunale Behörden und Hundehalter eine ganze Kette von Folgeermittlungen haben, die als bürokratisch und auch teuer eingeschätzt werden. So schreibt das Gesetz mehrere hundert Euro teure Wesenstests durch zugelassene Gutachter für alle Beteiligten vor, ohne Nachfrage des Verursachers einer Beißerei.

Solche bürokratischen Auswüchse des "Kampfhundegesetzes" sollten durch eine Überarbeitung ausgemerzt werden. Dazu gaben die Parlamentarier dem Innenministerium 2009 den Auftrag, dem Landtag bis Jahresanfang 2014 einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Das ist bis heute nicht passiert. "Nach derzeitiger Planung soll der Bericht dem Innenausschuss bis Jahresende 2014 vorliegen", sagte Anke Reppin, Sprecherin im Innenministerium auf Nachfrage.

Das sagte sie auf Volksstimme-Nachfrage mit der gleichen Begründung im März dieses Jahres schon einmal - da hatte sie den Bericht allerdings noch für Juni 2014 angekündigt.

Warum dauert das so lange? "Die Würdigung der Stellungnahmen von etwa 250 angeschriebenen Institutionen ließ Nachfragen entstehen", so Reppin. Die Antworten der Nachfragen lägen mittlerweile aber vor und würden ausgewertet.

Das Ordnungsdezernat der Landeshauptstadt Magdeburg hatte dem Ministerium bereits zum Jahresanfang einen eigenen Evaluierungsentwurf des Landesgesetzes vorgelegt und veröffentlicht. Die dort formulierten Textergänzungen und Zusätze haben lediglich den Gesamtumfang einer halben DIN-A-4-Seite. Die Vorschläge verändern den Gesetzestext aber an entscheidenden Punkten. Zwei Beispiele für die Festlegung, was ein gefährlicher Hund ist. "Hunde, die Menschen und Tiere gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein." Dies würde Hunde schützen, die sich in Notwehr verteidigen. Und: "Hunde, welche andere Hunde gebissen haben, obwohl sich diese in erkennbarer Weise artgerecht unterworfen haben." Auch schlagen die Magdeburger vor, dass Hunde nicht als aggressiv gelten, wenn "sie sich im Rahmen artgerechter und hundetypischer Auseinandersetzungen leichte Verletzungen zufügen".

Eine Übernahme des Evaluierungsvorschlags aus dem Magdeburger Ordnungsdezernat sei so ohne Weiteres nicht möglich, ist der Standpunkt des Innenministeriums. Die Beiträge der über 250 angeschriebenen Institutionen werden gewürdigt - "natürlich auch der Beitrag der Landeshauptstadt Magdeburg", so Anke Reppin.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD, fordert, dass der Bericht aus dem Stahlknecht-Ministerium nun zeitnah vorgelegt werden müsse. "Denn auch der Ausschuss muss sich ja damit noch befassen und unter Umständen andere Fachleute hinzuziehen", sagte er. Er befürchtet, dass die Evaluierung des Gesetzes zu einer emotionalen Debatte führt, die andere Themen überlagert. "2016 sind Landtagswahlen. Wenn da jetzt nicht schnell etwas passiert, bekommen wir einen Hundewahlkampf", so Rüdiger Erben.

Unterdessen zeigen die jüngst vom Landesverwaltungsamt veröffentlichten Zahlen zu Bissvorfällen im Jahr 2013, dass nicht ein Kampfhund, sondern der Deutsche Schäferhund mit Abstand auf Rang 1 (28 gemeldete Biss-Attacken) zu finden ist. Allerdings kommt der American Staffordshire Terrier - eine der als gefährlich eingestuften Rassen - auf Platz 2 (11 Biss-Attacken).

Im Verhältnis von Anzahl der gemeldeten Hunde einer Rasse zu Biss-Attacken liegt eine Rasse vorn, deren Gefährlichkeit in der Öffentlichkeit selten Thema ist: Der Kaukasische Owtcharka (drei Bissvorfälle). Im Schweizer Kanton Tessin steht der große, schwere Haushund auf der Liste der potentiell gefährlichen Rassen. In Dänemark sind Besitz, Zucht und Einfuhr des Owtcharka verboten.