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Verfahrensstau am Arbeitsgericht Urteile nach Kassenlage

Der Richterbund in Sachsen-Anhalt schlägt Alarm: Weil an den
Arbeitsgerichten Personal fehlt, zögern sich Verfahren immer weiter
hinaus. Das Justizministerium will davon aber nichts wissen.

23.10.2014, 01:13

Magdeburg l Wer in Sachsen-Anhalt vor einem Arbeitsgericht klagen will, muss viel Geduld mitbringen. Ein Jahr kann es dauern, bis es überhaupt zur Verhandlung kommt. Schuld daran soll die knappe Personalausstattung sein. "Die Arbeitsrichter sind überlastet", kritisiert Peter Bundschuh vom Richterbund Sachsen-Anhalt.

Er wirft dem Justizministerium vor, den Personalbedarf falsch zu berechnen. "Geht es nach den Statistiken des Ministeriums, dann befinden sich mit 34 Arbeitsrichtern sogar acht zu viel im Dienst", erklärt Bundschuh. Die Realität sehe aber ganz anders aus. Bei den Arbeitsgerichten der ersten Instanz häufen sich demnach die Verfahren, weil immer weniger Streitigkeiten mit einem Vergleich vorzeitig enden.

Engpässe am Landesarbeitsgericht

Peter Bundschuh selbst bearbeitet als Richter in Stendal derzeit gut 400 Fälle pro Jahr. Da nach seinen Angaben ein Richter maximal 150 Kammerverhandlungen pro Jahr durchführen kann, müsste er zwei Drittel der Verfahren im Gütetermin mit einem Vergleich erledigen. "In der Praxis gelingt das aber nicht", sagt Bundschuh. Weniger als ein Drittel der Fälle würden sich vorzeitig durch einen Gütetermin erledigen. Die Folge: Er muss Verfahrenstermine hinausschieben, die Arbeit staut sich Jahr für Jahr weiter auf.

Angespannt ist die Lage auch in der zweiten Instanz, beim Landesarbeitsgericht in Halle. Dort wurden in den vergangenen Jahren die Kammern von elf auf sieben reduziert. Und von den sieben Kammern sind nur sechs besetzt, zwei davon auch nur mit Richtern der ersten Instanz, die quasi aushelfen müssen.

Rein rechnerisch würde die Besetzung ausreichen, um die rund 800 Verfahren pro Jahr abzuarbeiten, sagt Frank Böger, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts - "wären da nicht die vielen offenen Fälle von Kollegen, die in Pension gegangen sind". Er sieht seine Kollegen überlastet, weil jeder neben dem laufenden Geschäft noch um die 120 Altfälle abarbeiten muss.

Handwerker kritisieren Personalpolitik

Das Justizministerium pocht jedoch auf die bestehende Personalbedarfsplanung, weil sie auf bundesweit einheitlichen Kriterien beruht. Und danach beläuft sich die Einzelbelastung eines Richters in der ersten Instanz auf 92 Prozent, in zweiter Instanz sogar nur auf 72 Prozent.

Ute Albersmann, Sprecherin des Ministeriums, räumt zwar ein, dass die Altfälle, mit denen sich die Richter herumplagen, nicht bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden, sieht aber trotzdem keinen Handlungsbedarf. Mehr Richter bedeuten höhere Personalkosten.

Neben dem Richterbund fordert auch die Wirtschaft eine bessere Personalausstattung der Arbeitsgerichte. "Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels brauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schnellstmöglich Rechtssicherheit, um vernünftig planen zu können", sagt die Sprecherin der Handwerkskammer Magdeburg, Anja Gildemeister.