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Feuer in Kleingärten Anwohner fühlen sich vom Qualm belästigt

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist noch bis Ende November im Landkreis Harz erlaubt. Doch einigen Bürgern von Wegeleben stinkt die derzeitige Situation gewaltig. Sie fühlen sich vom Qualm belästigt und haben sich beim Bürgermeister und dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz beschwert.

Von Christian Besecke 08.11.2014, 02:14

Wegeleben l Grundsätzlich gibt es gegen das Verbrennen von trockenen Ästen und Laub in den Kleingärten nichts einzuwenden. Im Landkreis Harz gibt es dafür Zeiträume im Jahr. In diesem Jahr konnten die Hobbygärtner vom 1. März bis zum 20. April Gartenabfälle auf diese Weise entsorgen. Seit dem 15. Oktober darf wieder gezündelt werden. Nach dem 30. November ist damit aber Schluss. Harald Brockelt, der Leiter des Bau- und Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde verweist im Volksstimme-Gespräch darauf. "Viele Einwohner von Wegeleben vergessen dabei aber, dass das Verbrennen von trockenen Pflanzenresten gemeint ist", setzt er hinzu. "Außerdem ist das Entfachen eines Feuers zu diesem Zweck nur einmal im Jahr erlaubt." Die Gärtner müssten sich eigentlich für eine der vorgegebenen Perioden entscheiden. Auch mehrere Feuer hintereinander im selben Garten seien demnach nicht erlaubt. "Diese Vorgaben sind in der Gartenabfall-Brennverordnung des Landkreises geregelt", erklärt Brockelt weiter. "Außerdem kann man sie im Abfallkalender nachlesen."

Das derzeitige Zündeln in den Kleingärten regt einige Bürger in Wegeleben auf. "Es ist ein regelrechter Volkssport der Hobbygärtner geworden, Unmengen von Gartenabfällen zu jeder Tages- und Nachtzeit in Flammen aufgehen zu lassen", findet eine Bürgerin (Name ist der Redaktion bekannt) der Stadt. "Es ist nicht mehr möglich, die schönen Herbst-oder auch Frühlingstage an der frischen Luft zu verbringen, weil es eben keine frische Luft mehr gibt. Man kann kein Fenster mehr öffnen, keine Wäsche mehr trocknen oder mit den Kindern draußen spielen." Die Kinder seien sogar den ganzen Tag auf Spielplätzen oder im Kindergarten der verqualmten Luft ausgesetzt. "Ich kann nicht verstehen, warum das Verbrennen von Gartenabfällen immer noch erlaubt ist", setzt sie hinzu.

Brockelt versteht das Anliegen der Frau gut. "Ich selber bin durch die Verbandsgemeinde gefahren und habe dichte Qualmwolken gesehen, die über manchen Orten hängen", berichtet er. "Teilweise hat das schon an Großfeuer erinnert. Allerdings haben nicht wir von der Verwaltung die Erlaubnis für das Abbrennen von Pflanzenresten gegeben. Das ist eine Sache, die der Landkreis so geregelt hat." Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde hätte keinen Einfluss auf die Regelung. "Da sind uns die Hände gebunden", setzt Brockelt hinzu. Die Bürgerin aus Wegeleben bringt noch einen anderen Fakt vor.

"Es ist ganz eindeutig geregelt, dass eigentlich jeder Kleingärtner nur einmal im Jahr sein Brenngut entzünden darf. Mehrmaliges Abbrennen durch ein und dieselbe Person ist verboten." - Hans-Jürgen Zimmer, Bürgermeister

"Der Grünschnitt wird regelmäßig von der Müllabfuhr mitgenommen, er kann aber auch kostenlos ein paar Kilometer weiter in Halberstadt abgegeben werden", meint sie. "Meines Erachtens besteht da dringend Handlungsbedarf. Die vom Umweltamt gemachten Auflagen wie Mindestabstand zu Häusern, kein Verbrennen von feuchten Abfällen sowie an nebligen Tagen werden offensichtlich nicht eingehalten. Warum darf über mehr als zwölf Wochen im Jahr Feuer gemacht werden und warum gilt der Mindestabstand von 300 Metern nur zu Krankenhäusern und Sanatorien, nicht aber zu Kindergärten und Spielplätzen?" Darauf antwortet Wegelebens Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer (CDU). Er verweist ebenfalls auf die Zuständigkeit des Landkreises und führt aus: "Es ist ganz eindeutig geregelt, dass eigentlich jeder Kleingärtner nur einmal im Jahr sein Brenngut entzünden darf. Mehrmaliges Abbrennen durch ein und dieselbe Person im Garten oder auf dem Grundstück ist verboten." Eine Kontrolle durch die Stadt Wegeleben oder durch das Ordnungsamt auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sei kaum möglich. "Hier sind die Betroffenen aufgerufen, Anzeige zu erstatten, wenn die Auflagen von einer Person nicht eingehalten werden", betont Zimmer. "Dann können wir auch entsprechend tätig werden."

Harald Brockelt verweist in dem Zusammenhang auf die Regelung zur Entsorgung von Gartenabfällen. "Viele Bürger scheinen nicht zu wissen, dass die kostenlose Abholung von Grünschnitt bereits in der Abfall-Grundgebühr enthalten ist", sagt er. "Auch die Abgabe solcher Abfälle im Wertstoffhof ist kostenfrei. Ich selber praktiziere das schon seit Jahren." Das Thema komme immer wieder in den Perioden auf, in denen das Abbrennen in den Kleingärten erlaubt sei. Zimmer fügt hinzu: "Die gegenseitige Rücksichtnahme sollte schon im Vordergrund stehen. Einmal abgesehen vom Qualm gibt es auch eine enorme Geruchsbelästigung." Er appelliert an die Einsicht der Kleingärtner und empfiehlt, den kostenlosen Service der Grünschnittabholung zu nutzen.