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Lange Wartezeiten an Gerichten Sachsen-Anhalts

15.11.2014, 01:12

Bei den drei Sozialgerichten der ersten Instanz beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 18,5 Monate. Beim Landessozialgericht, der zweiten Instanz, beträgt sie 18 Monate. Vor vier Jahren lag die Verfahrensdauer in der ersten Instanz bei 15,4, in der zweiten Instanz bei 27,9 Monaten.

Lange warten müssen Kläger auch bei anderen Gerichten. Bei den Arbeitsgerichten der ersten Instanz beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 4,6 Monate, in der zweiten Instanz 12 Monate. Die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz kommen im Schnitt auf 8 bis 10 Monate, die zweite Instanz kommt auf 14,8 Monate. Das Finanzgericht des Landes verzeichnet eine durchschnittliche Verfahrensdauer von bis zu 26 Monaten.