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Bekommen Phishing-Opfer ihr Geld zurück?

26.11.2014, 01:13

Ob ein Phishing-Opfer sein Geld von der Bank zurückerhält, wie im Fall des Stendaler Ehepaares geschehen, obliegt oftmals erst der gerichtlichen Klärung. Der Kunde haftet für Schäden durch Betrug nur bis 150 Euro, heißt es in einer europäischen SEPA-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber 2009 in nationales Recht umgesetzt hat (Paragraph 675v Bürgerliches Gesetzbuch), sagte Oliver Struck von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Voraussetzung ist nach Gesetzeslage allerdings, dass der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Und genau das sehen Gerichte im konkreten Einzelfall sehr unterschiedlich. Sie entschieden mal für den Kunden und mal gegen ihn. (wbi)