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Landesverfassungsgericht Kommunen mit mehr Geld müssen mehr abgeben

27.11.2014, 01:12

Dessau-Roßlau (dpa) l Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen von sechs Städten und Gemeinden gegen den Finanzausgleich zwischen reicheren und ärmeren Kommunen abgewiesen. Es gebe im Gesetz über den Finanzausgleich eine Regelung zum Ausgleich unzumutbarer Belastungen, erklärten die Richter am Mittwoch in Dessau-Roßlau. Daher werde das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht verletzt.

Kernpunkt des Streits war, ob die Höhe der Umlage sich an früheren Steuereinnahmen messen darf, ohne spätere Rückgänge zu berücksichtigen. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt kritisieren unabhängig von diesem Streit vor Gericht, dass das Land ihnen nicht genügend Geld für ihre Aufgaben gebe.

Die Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht hatten die reicheren Städte Leuna und Lützen im Süden Sachsen-Anhalts und die Börde-Gemeinden Barleben, Rogätz, Angern und Loitsche-Heinrichsberg.