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Rechnungshof gegen Dorgerloh Hat Kultusministerium bei Lehrerstellen getrickst?

Der Streit um die Lehrerpersonalplanung spitzt sich zu. Kultusminister
Stephan Dorgerloh (SPD) muss sich auf eine Tiefenkontrolle seines
Ministeriums durch den Rechnungshof einstellen. Landesrechnungshofpräsident Ralf Seibicke sagte am Dienstag der
Volksstimme: "Ich schließe eine Prüfung nicht aus."

Von Jens Schmidt 10.12.2014, 02:13

Magdeburg l Es besteht der Verdacht, dass Dorgerlohs Ministerium im vergangenen Jahr deutlich mehr Lehrer im Dienst und damit auch bezahlt hat, als ihm das haushaltsrechtlich erlaubt war. Ralf Seibicke: "Das Kultusministerium hat nunmehr sowohl verfassungsrechtliche als auch haushaltsrechtliche Grenzen deutlich überschritten."

Der Zwist entzündete sich in der vergangenen Woche. Seibicke hatte im Volksstimme-Interview dem Kultusminister Chaos in der Buchführung vorgeworfen. Grund: Obgleich Personal abgebaut werden soll, stieg die Stellenzahl laut Haushaltsplan von 2014 zu 2015 deutlich an. Dorgerloh bezeichnete in einem Antwort-Interview Seibickes Vorwurf als "hanebüchen." Der Aufwuchs sei rein technisch begründet. Ab 2015 würde anders gezählt: "Beim neuen Haushalt wird jedem Lehrer eine Stelle zugeordnet - gleich, ob er ganztags oder halbtags arbeitet."

Schien einleuchtend: Zwei Halbtagskräfte waren früher eine Stelle - künftig also zwei. Doch Dorgerlohs Erklärung trifft auf Widerspruch. Die Volksstimme befragte am Dienstag mehrere Finanzexperten in Landtag und Regierung. Fazit: Es wird nicht anders gezählt. Auch im neuen Haushalt handelt es sich bei den gut 14000 Stellen um Vollzeit-Stellen. Geändert hat sich aber etwas anderes: Noch 2014 hatte das Ministerium nach eigenen Angaben 1031 Leer-Stellen. Darauf sitzen Landesdiener, die lange krank oder beurlaubt sind und mithin nicht mehr aus der Landeskasse bezahlt werden dürfen. Für 2015 sinkt die Zahl dieser Leer-Stellen rapide auf 209. Diese Leer-Stellen hatte der Rechnungshof üblicherweise nicht mitgezählt. Macht man dies, erklärt es aber die eigenartige Stellendifferenz zwischen 2014 und 2015. Seibicke hält es für möglich, dass Pädagogen, die 2014 auf Leer-Stellen saßen, dennoch bezahlt wurden - 2015 aber auf reguläre Stellen wanderten. Die Bezahlung wäre laut Seibicke ein Rechtsverstoß.

Das Kultusministerium dementierte auf Volksstimme-Nachfrage die Bezahlung von Leerstellen-Pädagogen nicht. Zitat: "Die Möglichkeiten zum Umgang mit den Leerstellen sind im Haushaltsplan exakt definiert."