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Was Patienten jetzt wissen müssen

11.12.2014, 01:04

Vom Verkaufsverbot sind derzeit ausschließlich Generika (Nachahmerpräparate)betroffen, für die von der Firma GVK Biosciences in Indien Bioäquivalenzstudien durchgeführt wurden. Die Liste der Medikamente steht im Internet unter www.volksstimme.de/medikamente.

Derzeit liegen dem Bundesamt für Arzneimittelsicherheit keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren für Patienten vor. Die Arzneimittel-Therapie sollte nicht ohne vorherige ärztliche Beratung abgebrochen werden. Betroffene, die noch im Besitz dieser Arzneimittel sind und unsicher sind, ob sie ihr Arzneimittel weiter verwenden können, sollten sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden.

Nicht mehr benötigte Medikamente können mit dem Hausmüll entsorgt werden, denn sie zählen zum "Siedlungsabfall". Dieser wird zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, wodurch Schadstoffe weitgehend zerstört werden.

Das "Ruhen der Zulassung" gilt so lange, bis die Zulassungsinhaber neue Studien zum Nachweis der Bioäquivalenz mit dem Originalprodukt vorlegen. Auch Generika dürfen nur auf den Markt gelangen, wenn sie eine Genehmigung erhalten haben.