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Schweinemast Jerichower Land will Straathof die Tierhaltung verbieten

In den Ställen von Adrianus Straathof werden 1,5 Millionen Ferkel jährlich geboren. Welches zu schwach ist, wird getötet, den anderen werden die Schwänze abgetrennt - all das ist laut Kreisverwaltung nicht tierschutzgerecht. Deswegen das Tierhaltungsverbot. Nun muss das Gericht entscheiden.

Von Franziska Ellrich 13.12.2014, 02:17

Gladau/Magdeburg l Gegen den Bescheid des Jerichower Landes haben die Anwälte von Adrianus Straathof Widerspruch eingelegt. Und zusätzlich noch eine Klage beim Magdeburger Verwaltungsgericht eingereicht. Ob einem der größten Schweinezüchter Europas demnächst die Tierhaltung verboten ist, darüber entscheiden jetzt die Richter in Magdeburg.

Vorerst haben die Juristen sich mit einem "Schiebe-Beschluss" Zeit dafür eingeräumt, erklärt Christoph Zieger vom Verwaltungsgericht. Im Eilverfahren will Straathof den Bescheid außer Kraft setzen. "Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden", sagt Zieger. Dass die Entscheidung richtungweisend für die gesamte Bundesrepublik sein kann, darüber ist man sich bewusst, das ändere Zieger zufolge jedoch nichts an der "rechtlichen Bewertung des Bescheides".

Qualzucht als Vorwurf gegen Straathof

Tritt dieser in Kraft, wäre das "ein einzigartiger Vorgang", sagt Christian Apprecht vom Bauernverband Sachsen-Anhalt. Denn normalerweise würden sich die Bauern im Land an die bestehenden Gesetze halten - stellen die Behörden Mängel fest, werden diese behoben. "Wer das nicht tut, muss mit Konsequenzen rechnen." Geht es nach Apprecht, haben die Tierhalter ein großes Interesse daran, dass es ihren Tieren gut geht: "Sie achten auf Platz, Futter, Wasser, Licht, Sauberkeit und Gesundheit."

Das scheint in der Gladauer Produktionsanlage der Straathof Holding GmbH nicht der Fall zu sein. Die Begründung des Landkreises für das Haltungsverbot liegt dem ZDF vor. Und darin waren für alle Fernsehzuschauer am Donnerstagabend die folgenden Verstöße nachzulesen:

  • Töten von Ferkeln ohne vernünftigen Grund
  • nicht tierschutzgerechtes Töten von Ferkeln
  • Qualzucht
  • fehlende oder nicht ausreichende Zahl an Ammen
  • nicht ordnungsgemäßes Kupieren von Schwänzen

Straathofs Schweine dürfen in Ställen bleiben

Sechs der Produktionsanlagen, die zur Straathof Holding GmbH oder dem Geflecht aus Tochtergesellschaften gehören, stehen laut Grünen-Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking im nördlichen Sachsen-Anhalt: Gladau, Klein Demsin, Wasmerslage, Binde, Hübitz und in der Nähe von Loburg. "Über mehrere Jahre hinweg hat Straathof den Tieren in seinen Anlagen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt", sagt Dorothea Frederking.

Bis ein Urteil in puncto Tierhaltungsverbot fällt, kann noch dauern. Entscheidet das Verwaltungsgericht pro Jerichower Land, hat Straathof die Möglichkeit der Beschwerde. Und andersherum. Tritt das Verbot in Kraft, gilt es für Straathof persönlich. Die Folge: Er dürfte nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein - keinen Einfluss auf die Haltung der Schweine haben, erklärt Denise Vopel vom Landesverwaltungsamt.

Durchsetzen müsste das Verbot der Kreis. Was laut Sprecher Henry Liebe bedeutet: So lange Straathof weiter die Verantwortung für die Tiere hat, wird er mit Bußgeldern belegt. Die Ställe seien von dem Verbot nicht betroffen, die Schweine können bleiben. Insofern es einen neuen Eigentümer gibt.