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Gefährliche Pyrotechnik Sachsen-Anhalter böllern immer öfter illegal

Es einmal im Jahr mit viel Rums so richtig krachenlassen – darauf freuen sich viele Sachsen-Anhalter an Silvester. Zunehmen wird allerdings auf illegale Böller gesetzt. Die Polizei ist alarmiert.

Von Dörthe Hein, dpa 28.12.2014, 08:43

Magdeburg (dpa) | Illegale Pyrotechnik steht bei den Sachsen-Anhaltern zunehmend hoch im Kurs. "Der Trend zur Beschaffung, Einfuhr und letztendlich zur Verwendung ist nach wie vor steigend", sagte der Sprecher des Landeskriminalamts (LKA), Andreas von Koß, der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg. In diesem Jahr seien bis zum 10. Dezember bereits 310 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz registriert worden. Dabei handelt es sich beispielsweise um sichergestellten Sprengstoff oder unerlaubten Umgang damit. Die Zahl der Fälle liegt damit schon deutlich über der des gesamten Vorjahres, als es 243 Verstöße gab.

Die Zahl der Sprengstoffexplosionen, zu denen die Experten des LKA gerufen wurden, lag in diesem Jahr bis Anfang Dezember bei 75, im Gesamtjahr 2013 waren es 66. Die illegalen Knallkörper stammten vorwiegend aus Polen, der Slowakei, Tschechien, Italien, Österreich und Spanien.

Die unterschiedlichen Gefahren für die Nutzer sind dabei recht unberechenbar, denn die pyrotechnischen Sätze könnten chemisch verändert sein, weil sie etwa unsachgemäß gelagert wurden. Deshalb ist unklar, wann sie explodieren oder wie groß die Feuergefahr ist. Die Nutzer schätzen laut LKA die Wirkung der Knallkörper oft falsch ein. Weil sich mehr Druck, Wärme und Splitter bildeten als erwartet, komme es zu Verletzungen.

Die Experten des Landeskriminalamts haben aber auch einen neuen Trend ausgemacht: Viele der im Ausland hergestellten und legalisierten Böller werden neuerdings in solche Kategorien eingestuft, dass sie gar nicht mehr von jedem gezündet werden dürfen. Hintergrund ist, dass diese zwar dann entsprechend den auch in Deutschland geltenden EU-Richtlinien hergestellt werden und ein CE-Zeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erhalten können. Aber dabei werden sie in Gefahrenklassen von F1 bis F4 eingestuft. Die Knaller der Kategorie F2 mit Blitzknallsatz, der Kategorie F3 und F4 sind laut LKA erlaubnispflichtig. Ohne Sprengerlaubnis gemäß Sprengstoffgesetz macht man sich mit ihnen strafbar.

Die Bundespolizei hatte unter anderem jüngst am dritten Adventswochenende vier Jugendliche mit 17 illegalen Feuerwerkskörpern im Magdeburger Hauptbahnhof erwischt. Gegen die 14- bis 16-Jährigen wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet – der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.