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Kredite für junge Familien in der DDR

14.01.2015, 01:07

Schon die DDR förderte junge Familien mit einem Darlehen. Ab 1972 erhielten Ehepaareauf Antrag von der Sparkasse einen zinslosen Kredit von 5000, ab 1986 von 7000 DDR-Mark. Die Rückzahlung erfolgte in Monatsraten von 50 Mark.

Bedingungen: Beide Partner durften bei der Hochzeit nicht älter als 26 Jahre sein (das betraf 80 Prozent der Ehepaare) und das gemeinsame Einkommen bei Eheschließung nicht über 1400Mark liegen.

"Abkindern": Bei der Geburt von Kindern verringerte sich die abzuzahlende Kreditsumme - beim ersten Kind um 1000 Mark, beim zweiten Kind um weitere 1500 Mark. Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleich blieb. Bei Geburt des dritten Kindes galt der Kredit als getilgt. Dafür wurde umgangssprachlich der Begriff "abkindern" benutzt.

Zwischen 1972 und 1988 wurden knapp 1,4 Millionen Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel "abgekindert" wurde.