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Streit um Zuständigkeiten Kita-Klage der Gemeinden erhält Rückenwind aus Karlsruhe

Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt die Kommunen in der Auffassung, dass das Land ihr Selbstverwaltungsrecht verletzt hat..

12.02.2015, 01:26

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden fühlen sich beraubt - denn seit August 2013 sind statt der Gemeinden die Landkreise für die Kinderbetreuung zuständig. 63 Kommunen im Land halten das für verfassungswidrig und haben vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen Kinderförderungsgesetz (Kifög) eingereicht.

Diese Bemühungen erhalten nun Rückenwind: Denn das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zum Schulgesetz Sachsens bekräftigt, dass der Landesgesetzgeber den Gemeinden Aufgaben nur aus Gründen des Gemeinwohls entziehen darf.

Ministerium weist Kritik der Kommunen zurück
Eine sogenannte "Hochzonung" von Aufgaben auf die Kreisebene könne nicht mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung oder einer Zuständigkeitskonzentration gerechtfertigt werden, urteilten die Karlsruher Richter.

Das hat die Koalition in Sachsen-Anhalt mit dem Kifög jedoch offensichtlich getan: Die Kompetenzen wurden unter anderem deshalb auf die Landkreise übertragen, weil diese nach dem Sozialgesetzbuch in diesem Bereich zuständig und einheitliche Kita-Standards auf diese Weise besser umsetzbar sind - so lauteten zumindest die Begründungen der Sozialpolitiker von CDU und SPD, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatten.

Die Kommunen wehren sich dagegen. "Wir sehen einen klaren Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung", sagte Johannes Dietlein der Volksstimme. Der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler vertritt die Gemeinden vor dem Landesverfassungsgericht. Dietlein äußert sich nur sehr vorsichtig zu dem laufenden Verfahren. "Aber es ist natürlich klar, dass das Karlsruher Urteil die Position der Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht verschlechtert hat", erklärte er.

Im Sozialministerium gibt man sich gelassen. "Wir haben gute Argumente und sind voller Zuversicht, dass uns das Landesverfassungsgericht in unserer Auffassung bestätigt", sagte ein Sprecher von Minister Norbert Bischoff (SPD).

Verhandlung im ersten Halbjahr 2015
Das Land befinde sich jedoch in einer laufenden juristischen Auseinandersetzung, so dass man sich nicht weiter zu Details äußern wolle. "Wir führen die Sachdiskussion dort, wo sie anberaumt wurde - vor Gericht", erklärte der Sprecher.

Wann die Verhandlung in Dessau-Roßlau beginnen wird, ist noch unklar. Ein Gerichtssprecher sagte der Volksstimme, sie könnte "noch im ersten Halbjahr 2015 anberaumt werden".

Eigentlich war bereits 2014 mit einer Entscheidung gerechnet worden. Da jedoch zum Jahresende die Amtszeit der Mitglieder des Verfassungsgerichts endete und zuvor andere Verfahren bevorzugt abgearbeitet wurden (Gemeindegebietsreform), kam es zu der Verzögerung.