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Lange Wartezeiten bei den Sozialgerichten

18.02.2015, 01:20

Im Jahr 2014 mussten die 105 Richter an den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt 19178 Verfahren führen. Bei 11142 Verfahren handelte es sich um Hartz-IV-Klagen.

Bei den drei Sozialgerichten der ersten Instanz betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 18,5 Monate. Beim Landessozialgericht, der zweiten Instanz, betrug sie 18 Monate.

2010 lag die Verfahrensdauer in der ersten Instanz bei 15,4, in der zweiten Instanz bei 27,9 Monaten.