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Neuen Bestattungsgesetz geplant Grüne und Linke wollen Sargpflicht aufheben

10.03.2015, 01:18
ARCHIV - Ein Sarg wird am 07.01.2014 im Rhein-Taunus-Krematorium in Dachsenhausen (Rheinland-Pfalz) in einen Ofen gefahren.  Öko-Bestattungen sind vor allem in den Niederlanden, England und den USA ein Thema, nicht so in Deutschland. Foto: Thomas Frey/dpa (zu lni "Friede auf Erden - oder vor allem darunter" vom 03.11.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Ein Sarg wird am 07.01.2014 im Rhein-Taunus-Krematorium in Dachsenhausen (Rheinland-Pfalz) in einen Ofen gefahren. Öko-Bestattungen sind vor allem in den Niederlanden, England und den USA ein Thema, nicht so in Deutschland. Foto: Thomas Frey/dpa (zu lni "Friede auf Erden - oder vor allem darunter" vom 03.11.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Magdeburg l Neben der Aufhebung des Friedhofszwangs wollen Grüne und Linke auch die Sargpflicht bei Erdbestattungen abschaffen. Stattdessen soll ein Leichentuch möglich sein, wie es bei Muslimen üblich ist. Derzeit lassen sich viele Muslime außerhalb Deutschlands bestatten, weil ihre Religion einen Sarg nicht zulässt. Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte in Sachsen-Anhalt, unterstützt die geplante Änderung. "Die Muslime, die hier ihr ganzes Leben verbringen, wollen auch hier mit ihren Traditionen bestattet werden", sagte sie der Volksstimme.

Außerdem will die Opposition die Wartefrist ändern: Bisher dürfen Leichen erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden - Juden und Muslime tun dies traditionell innerhalb von 24 Stunden.

CDU hat Bedenken
Grünen und Linken geht es bei der Reform um die Umsetzung religiöser Vielfalt. "Wir wollen ein weltoffenes Land sein. Dann müssen wir auch im Bestattungsrecht dem Umstand Rechnung tragen, dass andere Kulturen andere Vorstellungen haben", begründet Cornelia Lüddemann (Grüne).

Die CDU lehnt Änderungen ab. "Die Aufhebung der Sargpflicht führt zu einem Folgeproblem. Da bekommt man ganz schnell Druck in Richtung Billigbestattung", sagt Landtagsabgeordneter Jürgen Scharf. Bei Sozialschwachen würden die Sozialämter dann darauf drängen, die preiswerteste Alternative - also im Leichentuch - zu wählen. "Diesen Druck sollten wir verhindern, die Sargpflicht muss bleiben", so Scharf.

"Ich kann die Bedenken der CDU durchaus verstehen", meint Eva von Angern (Linke). "Doch da sollte man nach Lösungen für die Probleme suchen statt nur an Altbewährtem festzuhalten." Integrationsbeauftragte Möbbeck will den Abgeordneten dazu einen Vorschlag vorlegen: Man könne im Gesetz regeln, dass Bestattungen im Leichentuch in Sachsen-Anhalt "nur aus religiösen Gründen" durchgeführt werden dürfen. "Die Kommunen könnten die muslimischen Gemeinden um Bestätigung bitten, dass die Verstorbenen Mitglieder der Gemeinde waren", erklärt Möbbeck. In Sachsen-Anhalt gibt es bisher vier islamische Gemeinden: Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal.

Die Integrationsbeauftragte sieht bei einer möglichen Gesetzesänderung keine Hürden - und macht Druck: "Andere Bundesländer sind in diesem Punkt schon deutlich weiter als Sachsen-Anhalt. Es besteht Handlungsbedarf."