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Fall Tröglitz Stahlknecht unterzeichnet Erlass zum Schutz Ehrenamtlicher

12.03.2015, 12:31

Magdeburg/Tröglitz (dpa/cm) | Sachsen-Anhalt will als Konsequenz aus dem Rücktritt des Tröglitzer Ortsbürgermeisters Markus Nierth Ehrenamtliche besser vor Protestkundgebungen schützen. Das Innenministerium gibt in einem am Donnerstag vorgelegten Erlass den zuständigen Versammlungsbehörden Empfehlungen zum Umgang mit Demonstrationen vor den Wohnhäusern ehrenamtlich Tätiger, wie es in einer Mitteilung in Magdeburg hieß.

Wenn die Demonstrationen etwa das Ziel hätten, psychischen Druck zu erzeugen, oder den Willen der Ehrenamtlichen zu beugen, sollten die Behörden die Versammlungen beschränken oder verbieten. In der Rechtsprechung seien Schutzzonen mit einem Radius von 500 Metern um das entsprechende Grundstück schon für erforderlich erachtet worden, heißt es in dem Erlass.

"Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist unbestritten ein hohes Rechtsgut. Kollidiert dieses jedoch mit verfassungsrechtlich geschützten Rechten Dritter, bedarf es einer intensiven und sorgfältigen Rechtsgüterabwägung", teilte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) mit. Der Erlass solle eine Handlungshilfe für zukünftige rechtssichere Entscheidungen sein.

In Tröglitz bei Naumburg waren über Wochen eigens angereiste Rechtsextreme und auch Bürger gegen die Unterbringung von 40 Asylbewerbern auf die Straße gegangen. Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister Nierth (parteilos) hatte sein Amt niedergelegt, weil auch vor seinem Wohnhaus demonstriert werden sollte und er sich vom Landkreis, der Bevölkerung und den Parteien nicht ausreichend geschützt und unterstützt fühlte.