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Skandal um Beteiligungsgesellschaft IBG Land verstößt gegen EU-Regeln

Im Skandal um die landeseigene Beteiligungsgesellschaft IBG hat das Land erstmals eingeräumt, dass bei zwei Firmen-Förderungen gegen EU-Regeln verstoßen wurde. Sachsen-Anhalt kann der EU somit nicht, wie eigentlich vorgesehen, 707.000 Euro in Rechnung stellen.

Von Michael Bock 19.03.2015, 02:25

Magdeburg l Das Geschäftsmodell der IBG ist es, insbesondere jungen und innovativen Unternehmen mit Risikokapital auf die Beine zu helfen. Die Europäische Union unterstützt dies. Allein in der zurückliegenden EU-Förderperiode (2007 bis 2013) wurden laut Wirtschaftsministerium rund 60 Millionen Euro für IBG-Beteiligungen ausgezahlt. Davon entfallen 45 Millionen Euro auf EU-Gelder.

Das Land geht für die EU-Mittel in Vorleistung. Es bekommt die Mittel nach Abschluss der Förderperiode von der EU erstattet. Dafür aber müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Was offensichtlich nicht immer passiert ist.

Das Finanzministerium bestätigte jetzt zunächst zwei Fälle, in denen das Land auf eine EU-Erstattung von exakt 707.494 Euro verzichtet. Grund: Die mit diesem Geld geförderten Firmen hatten ihre Betriebsstätte in Berlin beziehungsweise in Baden-Württemberg. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) sagte in einem am Mittwoch ausgestrahlten Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk: "Vor-Ort-Kontrollen haben gezeigt, dass die Firmen nicht in Sachsen-Anhalt ansässig sind. Sie hätten dadurch nicht gefördert werden können oder dürfen. Und deshalb wird dieses Geld nicht bei der EU angefordert, weil es nicht den Bestimmungen entspricht."

Das Finanzministerium erklärte gestern, die 707.000 Euro könnten für das Land derzeit nicht als Verlust gewertet werden. Schließlich könne das Berliner Unternehmen verkauft werden: "Die Kauferlöse könnten dann größer sein als ursprüngliche Beteiligungen." Die Firma in Baden-Württemberg ist laut Finanzministerium inzwischen pleite.

Prüfer der EU-Antikorruptionsbehörde (Brüssel) durchleuchten schon seit einiger Zeit die Vorgänge um die IBG. Schon im Januar vorigen Jahres hatte Joaquín Almunia, bis Oktober 2014 EU-Kommissar für Wettbewerb, deutliche Hinweise auf mögliche Rückforderungen gegeben: "Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgenommen." Doch in Sachsen-Anhalt flossen womöglich auch in solche Firmen EU-Gelder - letztlich mit wenig Erfolg. Der Landesrechnungshof jedenfalls stellte bereits 2013 fest, die IBG habe "fortlaufend hohe Jahresfehlbeträge". Bis zum 31. Dezember 2010 befänden sich 29 der 108 Beteiligungsnehmer mit Anschaffungswerten von rund 38 Millionen Euro in Insolvenz.

Durch Volksstimme-Recherchen war zudem bekannt geworden, dass nicht nur Millionenbeträge der IBG in das Firmenreich des Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner geflossen sind, sondern dass diese durch den Erlass von Nachzahlungszinsen auch noch steuerlich begünstigt wurden. Die inzwischen aufgelöste Oberfinanzdirekton (OFD) hatte die Finanzämter in Magdeburg, Staßfurt und Bitterfeld-Wolfen angewiesen, diese Zinsen zu erlassen. In Finanzkreisen gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die OFD dies im Alleingang - also ohne das Finanzministerium - gemacht haben soll. Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hat der Volksstimme trotz mehrerer Anfragen ein Interview zu diesem Thema verweigert.