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Streit um Gewerbesteuererhöhung Neuer Zwist um Nachwehen der Gemeindegebietsreform

24.03.2015, 01:19

Magdeburg/Osterwieck l Nein, so wirklich glücklich war mit der Gemeindegebietsreform kaum jemand in Sachsen-Anhalt. Nur widerwillig haben sich die Gemeinden vor fünf Jahren zusammengeschlossen. "Auf Druck von oben", wie viele Kommunen zähneknirschend auf das Land verweisen.

Auch im Jahr 2015 gibt es diesen "Druck von oben" noch. Jüngstes Beispiel: Die Stadt Osterwieck im Landkreis Harz. Die Kommune wird derzeit von einem ortsansässigen Unternehmen verklagt.

Doch von vorn: Zum 1. Januar 2010 entstand die Einheitsgemeinde "Stadt Osterwieck" mittels eines Gebietsänderungsvertrages. Darin haben sich die vormals eigenständigen Gemeinden bei ihrem Zusammenschluss noch ein paar wenige Vorteile sichern wollen. Sie legten fest, dass ihr Gewerbesteuersatz für zehn Jahre (bis Dezember 2019) unantastbar ist. Die Gemeinden wollten mit der Eigenständigkeit nicht auch noch ihre Standortvorteile verlieren.

Erlass drängt Gemeinden zu Sparbeschlüssen

Das Problem: Die Stadt Osterwieck ist hochverschuldet und auf Finanzhilfen des Landes angewiesen. Doch wer Geld aus dem Finanzministerium haben will, muss Sparbeschlüsse in der Kommune durchdrücken. Ein Erlass aus dem Haus von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) bestärkt Gemeinden in Geldnot, Steuern, Gebühren und Abgaben zu erhöhen - auch wenn damit als "ultima ratio" alte Verträge gebrochen würden. Ein Sprecher von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) sagte der Volksstimme, man sei in dieser Frage mit dem Innenministerium auf einer Linie.

Der Ortsteil Rhoden hat sich bei der Gebietsreform im Jahr 2010 den Hebesatz der Gewerbesteuer bei 300 Prozent festschreiben lassen. Doch seit Januar 2014 verlangt die Stadt einen einheitlichen Satz von 350 Prozent. Land und Harzer Kommunalaufsicht machen Druck: Ohne höhere Steuersätze keine weiteren Finanzhilfen.Diesen "Vertragsbruch" will ein Rhodener Unternehmen nicht hinnehmen - und hat die Stadt Osterwieck deshalb verklagt. "Es kann nicht sein, dass das Land seine Kommunen zum Rechtsbruch anstiftet", sagte der Anwalt des Unternehmens, Hauke Hagena, der Volksstimme. Seinem Mandanten entstünde durch den höheren Steuersatz bis 2019 ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Das Verfahren ist am Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig. Das Gericht und das Oberverwaltungsgericht haben bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass Steuererhöhungen dieser Art nicht rechtens sind. Nach der Gemeindegebietsreform hatte die Stadt Güsten (Salzlandkreis) 2009 im Ortsteil Amesdorf trotz gegenteiliger Vereinbarungen im Gemeindegebietsvertrag Grund- und Gewerbesteuern erhöht. Dagegen hatten Gewerbetreibende erfolgreich geklagt. Die Steuersätze mussten zurückgedreht werden.

Das Finanzministerium bewertet dies als "Einzelfallentscheidung". Ein weiteres Verfahren sei dem Ministerium bisher nicht bekannt, sagte ein Sprecher auf Volksstimme-Anfrage.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, übt scharfe Kritik an der Haltung der beiden Minister. "Die Verträge sind gültig. Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen", sagte er der Volksstimme. Das Innenministerium sei mit dem Spar-Erlass übers Ziel hinausgeschossen und müsse diesen zurücknehmen.