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Bundesverwaltungsgericht: Abwasser Altanschließer müssen zahlen

Auch wenn das Häuschen schon zu DDR- oder zu Kaisers Zeiten einen
Kanalanschluss bekam: Für das nach der Wende neu gebaute Klärwerk müssen
auch Altanschließer zahlen. So urteilten am Mittwoch die obersten
Verwaltungsrichter.

16.04.2015, 01:26

Leipzig (dpa) l Grundstücksbesitzer mit Abwasseranschlüssen aus DDR-Zeiten können dafür in Mecklenburg-Vorpommern auch nach vielen Jahren noch zur Kasse gebeten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit erklärten die Richter Beitragsbescheide, die ein Zweckverband gegen sogenannte Altanschließer erhoben hatte, für rechtens. Die Revisionen der Grundstückseigentümer wurden abgewiesen.

Vor dem in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Stichtag 31. Dezember 2008 konnten Eigentümer zu Beiträgen herangezogen werden, auch wenn die Abwasseranschlüsse schon zu DDR-Zeiten installiert wurden, stellten die Richter klar. Vergleichbare Streitfälle gab und gibt es in allen ostdeutschen Bundesländern. Die aktuelle Entscheidung gilt dafür aber nicht.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt hatten Eigentümer bebauter Grundstücke, die schon vor der Wiedervereinigung einen Abwasseranschluss hatten. Den übernahm 1991 der Wasserversorgungs und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg. Das Unternehmen ist seither für Abwasserentsorgung in der Region zuständig. 2006 verlangte der Zweckverband von den Klägern Beiträge. Die Vorinstanzen wiesen deren Klagen ab.

Nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 300 Gerichtsverfahren zum Thema Altanschließer offen. Zahlen für alle neuen Bundesländer liegen nicht vor.

2013 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Fall in Bayern geurteilt, dass Forderungen nicht zeitlich unbegrenzt gestellt werden dürfen. Daraufhin haben die Länder Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Kommunalabgabengesetze mit Verjährungsfristen versehen. Allerdings gelten meist Übergangsfristen. Auch diese Regelungen seien daher teils strittig, sagte der Verbands-Präsident Peter Ohm. So wolle der Verband etwa die Regelungen in Brandenburg prüfen lassen, ob sie verfassungskonform sind.