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Bundesverfassungsgericht Stahlknecht hofft auf NPD-Verbot

14.05.2015, 10:09
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Foto: Jens Wolf/Archiv
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Foto: Jens Wolf/Archiv dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa) l Im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD hat Sachsen-Anhalt für das Bundesverfassungsgericht weitere Unterlagen zusammengestellt. "Wir haben die große Hoffnung, dass die NPD verboten wird", sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Stahlknecht hatte das neue Vorgehen gegen die NPD 2011 kurz nach seinem Amtsantritt initiiert. Später schlossen sich die anderen Bundesländer an.

Bei den neuen Unterlagen gehe es um weitere Belege zur sogenannten Staatsfreiheit - also der Nachweis, dass der Staat nicht etwa durch V-Leute das Verhalten der NPD beeinflusst. Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zu diesem Freitag weitere Unterlagen vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Die Anforderung weiterer Unterlagen durch das Gericht nannte Stahlknecht einen normalen Verfahrensschritt. Der Verbotsantrag sei weiterhin berechtigt. Die NPD sprenge etwa wie im Fall Tröglitz mit dem Aufruf zu Demonstrationen gegen Flüchtlinge den sozialen Frieden. Außerdem sei es nicht vermittelbar, dass der Staat eine Partei finanziere, die den Staat bekämpfe. "Das will kein Steuerzahler", sagte Stahlknecht.