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Umweltzonen Sachsen-Anhalt zankt mit Halle und Magdeburg

"Rote Karte" für Magdeburg und Halle: Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die unzureichenden Kontrollen der Umweltzonen. Die Städte weisen diesen Vorwurf zurück - sie sehen die Schuld beim Land.

20.05.2015, 01:17

Magdeburg l Parkende Fahrzeuge werden in Magdeburg und Halle weiter nicht auf grüne Plaketten kontrolliert. Die beiden Städte haben deshalb von der Deutschen Umwelthilfe wie im vergangenen Jahr den Negativpreis "Rote Karte" erhalten.

Hintergrund ist ein Gerangel um Zuständigkeiten. Die Polizei überwacht in Sachsen-Anhalt den fließenden Verkehr und hat im vergangenen Jahr 303 Verstöße gegen die Plakettenpflicht geahndet (Gesamteinnahmen: 29.900 Euro). Für die Kontrolle parkender Fahrzeuge haben laut Innenministerium die Städte die "Überwachungsbefugnis". Sie seien bereits im Dezember 2011 durch einen Erlass darauf hingewiesen worden, sagte ein Sprecher der Volksstimme.

Magdeburg und Halle leiten daraus jedoch keine Zuständigkeit ab - und führen deshalb auch keine Kontrollen durch. Ein weiteres Ärgernis für die Städte: Die Bußgeldeinnahmen fließen in den Landeshaushalt. "Man gibt uns eine Überwachungsbefugnis, ohne die Kosten zu übernehmen, und obendrauf bleiben die Einnahmen beim Land. Das geht nicht", sagte der Magdeburger Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD). Die Stadt habe damit "unbezahlten" Aufwand. "Würden die Einnahmen in der Stadtkasse landen, würden wir die Kontrollen machen", so Trümper.

Laut der Deutschen Umwelthilfe ist das auch der Normalfall: Treibt die Kommune die Bußgelder ein, kann sie auch die Einnahmen verbuchen. Projektleiterin Amrei Münster kritisiert: "In allen anderen Städten in Deutschland funktioniert das mit den Kontrollen. Nur in Sachsen-Anhalt gibt es seit Jahren Streit." Dieser müsse endlich ein Ende haben. "Denn die Bürger wissen ja auch, dass nicht kontrolliert wird", sagte Münster.

Das Haus von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) erklärte auf Anfrage, es gebe "verschiedene Lösungsansätze im Hinblick auf die Verteilung der Einnahmen aus Ordnungswidrigkeitsverfahren". Es werde zurzeit geprüft, ob eine Änderung der Gesetzeslage erforderlich ist.