1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. 155 Tote durch Behandlungsfehler

EIL

Ärzte- und Pflegerpfusch 155 Tote durch Behandlungsfehler

Jedes Jahr werden in Deutschland 16 Millionen Operationen durchgeführt. Laut Medizinischem Dienst der Krankenkassen gab es dabei im Jahr 2014 rund 3800 Behandlungsfehler.

21.05.2015, 01:11

Berlin/Magdeburg (dpa/vs) l Ein Schuljunge verletzt sich am Arm und lässt sich in einem Krankenhaus behandeln. Bereits einige Jahre zuvor war er dort wegen eines gebrochenen Arms versorgt worden. Die Ärzte röntgen nun die aktuelle Verletzung. Diagnose: Erneut ist der Arm gebrochen. Doch bei der Operation stellen die Mediziner überrascht fest, dass alles heil ist. Was war passiert? Die Ärzte hatten das alte und das neue Röntgenbild des Jungen vertauscht.

Doch nicht immer gehen die Behandlungsfehler so glimpflich aus wie in diesem Fall. Im vergangenen Jahr kamen Gutachter im Auftrag der Krankenversicherungen zum Schluss, dass bundesweit 155 Patienten an direkten oder indirekten Folgen eines Fehlers starben. 1294 Patienten erlitten einen Dauerschaden. 14.663 Verdachtsfälle wurden insgesamt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet.

Krankenhäuser besonders häufig betroffen

In 3796 Fällen erkannten die Gutachter einen Behandlungsfehler - ein leichter Anstieg von 109 im Vergleich zu 2013. Es sei aber auch von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da der MDK nur im Auftrag der Krankenkassen handele.

In Sachsen-Anhalt hat der MDK 2014 mit 186 Behandlungsfehlern deutlich mehr Ärztepfusch aufgedeckt als im Vorjahr. 2013 waren es noch 48 Fälle weniger. Im vergangenen Jahr hatten auch deutlich mehr Patienten bei ihrer Krankenkasse einen Verdacht auf Behandlungsfehler gemeldet. 948 Gutachten wurden erstellt, das sind 26 Prozent mehr als im Vorjahr.

Knapp zwei Drittel der Vorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern, ein Drittel habe sich auf niedergelassene Ärzte bezogen, sagte eine MDK-Sprecherin. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe richteten sich gegen chirurgische Eingriffe. Die meisten bestätigten Behandlungsfehler stammten aber in Sachsen-Anhalt ähnlich wie bundesweit aus dem Bereich der Pflege.

Hohe Qualität medizinischer Versorgung

Nicht bei jedem Behandlungsfehler entstehe automatisch ein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, so Juristin Anja Girschik von der Unabhängigen Patientenberatung Magdeburg. Dafür müsse Arzt oder Pflegepersonal nachgewiesen werden, dass sie schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt haben. Trotz der erkannten Fehler sei die Qualität der medizinischen Versorgung in Sachsen-Anhalt insgesamt hoch, erklärte der MDK.

Es gehe darum, Fehler künftig verhindern zu können, sagte der Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt, Volker Rehboldt. Im Land werden laut Statistischem Landesamt jährlich rund 430.000 Patienten operiert.