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Nachtragshaushalt Sachsen-Anhalt muss tiefer in die Tasche greifen

Von Jens Schmidt 21.05.2015, 03:12

Magdeburg l Sachsen-Anhalt benötigt in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt - also einen überarbeiteten Kassenplan. Darauf haben sich die Fraktionen im Finanzausschuss und das Finanzministerium am Mittwoch geeinigt. Die zunächst für dieses Jahr geplanten Ausgaben reichen nicht mehr aus. Sie werden voraussichtlich um gut 50 Millionen Euro steigen.

Hauptgrund für einen neuen Etat ist der weiter anschwellende Flüchtlingsstrom. Rechnete Sachsen-Anhalt für 2015 zunächst mit 8000 Flüchtlingen, so gehen die Schätzungen jetzt in Richtung 11.000. Die bislang eingestellten Kosten von etwa 65 Millionen Euro reichen daher nicht. Bei einem Pro-Kopf-Kostensatz von etwa 8000 Euro sind voraussichtlich knapp 90 Millionen Euro nötig.

Steuereinnahmen in Sachsen-Anhalt steigen

Dieses Geld fließt an die Kommunen, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind. Hinzu kommen Ausgaben für die zentrale Erstaufnahme sowie für die Sprachausbildung. Die Zentrale Aufnahmestelle in Halberstadt muss erweitert werden, außerdem wird der Aufbau einer zweiten Zentrale im Land erwogen.

Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) sagte: "Wir werden die Mehrausgaben schultern - ohne neue Schulden." Hilfreich sind steigende Steuereinnahmen, wodurch die Landeskasse netto gut 20 Millionen Euro überplanmäßig einnimmt. Eine präzise Kalkulation will Bullerjahn im Juni dem Kabinett vorlegen. Bis dahin will auch der Bund sagen, wie stark er sich bei den Asylkosten beteiligt.

Sollte es dennoch eng werden, müsste das Land Gelder von seinen Rücklagen nehmen oder die Schuldentilgung verringern. Im Juli soll der Entwurf des neuen Etats in den Landtag gehen. Die Regierung hofft, dass das Parlament diesen im September beschließt.

10 Millionen Euro für Stärkung der NordLB

Die Oppositionsfraktion der Linken stützt einen Nachtrag grundsätzlich. Das Land müsse ans Geld aber auch verbindliche Qualitätsanforderungen an die Unterkünfte und die Betreuung der Asylsuchenden knüpfen.

Damit die Kommunen eine bessere Planungssicherheit haben, erwägt die Regierung, ein Asylbewerberleistungsgesetz auf den Weg zu bringen. Darin sollen ab 2016 alle Kosten verankert werden.

Das Land will auch in anderen Bereichen tiefer in die Tasche greifen. Folgende Posten sollen im Nachtragshaushalt zudem verankert werden:

  • 12,5 Millionen Euro Landeshilfen für strukturschwache Kommunen (Programm Stark V)
  • knapp eine Million Euro Zahlungen an Richter aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts
  • 2,5 Millionen Euro für die Beförderung von Beamten
  • 10 Millionen Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der NordLB - die Ausschüttung der Bank ans Land verringert sich von etwa 15 auf 5 Millionen Euro.