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Finanzstaatssekretär Richter zur IBG-Affäre "Frau Wolff war an allen Entscheidungen beteiligt"

In der IBG-Affäre hat Finanzstaatssekretär Michael Richter (CDU) Kritik des Landesrechnungshofes zurückgewiesen. Die obersten Prüfer rügen im Zusammenhang mit der Entschuldung von Unternehmen der Schlossgruppe Neugattersleben eine "verdeckte Finanzierung".

Von Michael Bock 30.05.2015, 03:24

Magdeburg l Der Rechnungshof hatte bei einer Prüfung der landeseigenen Gesellschaft IBG Merkwürdigkeiten entdeckt. Im Jahr 2012 wurden insolvenzgefährdete Unternehmen aus dem Firmenreich des Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner gerettet. Brisant: Gelder in Höhe von 5,25 Millionen Euro, die eigentlich zur Wachstumsfinanzierung von drei Unternehmen der Schlossgruppe gedacht waren, wurden zur Schuldentilgung direkt in eine Rettungsgesellschaft geschleust.

Diese "verdeckte Finanzierung" widerspreche dem Förderansatz des Beteiligungsgeschäfts der IBG und des Landes und sei nicht mit den Beteiligungsgrundsätzen vereinbar, urteilen die obersten Kassenprüfer. Nach den IBG-Regeln sollen kleine und mittelständische Unternehmen mit innovativem Charakter und Firmen auf Wachstumskurs unterstützt werden.

Die frühere Wirtschaftsministerin Birgitta Wolff (CDU) war seinerzeit IBG-Aufsichtsratsvorsitzende. Sie hat ihren damaligen Staatssekretär Michael Richter für Entscheidungen zugunsten der Schlossgruppe Neugattersleben verantwortlich gemacht. Richter, damals IBG-Aufsichtsratsmitglied und heute Staatssekretär im Finanzministerium, wehrt sich: "Das ist nicht nachvollziehbar. Das war kein Alleingang von mir." Das IBG-Management habe das Modell vorgeschlagen, danach hätten Beteiligungsausschuss und Aufsichtsrat dem Konzept zugestimmt: "Frau Wolff war an allen Entscheidungen beteiligt."

"Außergewöhnlicher Weg" zur Rettung der Firmen

Im Beteiligungsausschuss sitzen Vertreter von Finanz- und Wirtschaftsministerium, der Rektor der Universität Magdeburg, ein Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und ein Bankenvertreter.

Der Aufsichtsrat stimmte dem Gesamtkonzept am 7.Mai 2012 in einer 40-minütigen Sitzung einstimmig zu. Der damalige IBG-Manager Dinnies von der Osten verwies dabei auf das "grundsätzliche Insolvenzrisiko einzelner Unternehmen" der Schlossgruppe. Da sich die Betriebe in einem sogenannten Haftungsverbund befanden, wurde ein Dominoeffekt befürchtet, der die Existenz der gesamten Schlossgruppe hätte gefährden können. Von der Osten sagte bei der Sitzung, er sehe "aktuell keine Alternative" zur vorgestellten Gesamtfinanzierung.

Richter räumt heute ein, dass zur Rettung der Schlossgruppe-Firmen ein "außergewöhnlicher Weg" gewählt worden sei. "Das war ein Einzelfall. Ich halte die gefundene Lösung für vertretbar", sagte er. Die Beteiligungsgrundsätze sind seiner Meinung nach "in einem verantwortbaren Maß" ausgelegt worden. Immerhin seien so bis zu 1000 Arbeitsplätze gerettet worden.

Wirtschaftsministerium prüft Vorgänge

Zur Entschuldung war bereits im Februar 2012 eine Rettungsgesellschaft gegründet worden. Diese erwarb Banken-Forderungen gegenüber Schlossgruppe-Unternehmen, die sich auf 35 Millionen Euro beliefen, zu einem Preis von 10,5 Millionen Euro. Davon flossen 5,25 Millionen Euro IBG-Gelder in Form stiller Beteiligungen an die Unternehmensgruppe. Zudem gewährte die Investitionsbank der Schlossgruppe im gleichen Zeitraum ein Darlehen über fünf Millionen Euro.

Der Landtagsabgeordnete Olaf Meister (Grüne) sagte dazu: "Mein Eindruck ist, dass die Familie Hübner seit 2001 durch umfangreiche Beteiligungen an der Schlossgruppe und 2012 bei Entschuldung ihrer Firmen sehr weich gebettet wurde."

Das Wirtschaftsministerium prüft aktuell die Vorgänge aus dem Jahr 2012. Kürzlich hatte Wirtschaftsstaatssekretärin Tamara Zieschang (CDU) das Verfahren kritisiert. "Das steht eindeutig nicht im Einklang mit den Beteiligungsgrundsätzen der IBG", sagte sie. Für die Rettung der Schlossgruppe hätte ein anderer Weg gewählt werden müssen. Ihrer Meinung hätte man Rechnungshof und Parlament über das Problem informieren und eine Entscheidung herbeiführen können. Richter meint, eine öffentliche Diskussion hätte den involvierten Banken und den Schlossgruppe-Unternehmen schaden können. "Die IBG-Gremien sind selbst in der Lage, solche Entscheidungen zu treffen", sagte er. Auf die Kritik von Rechnungshof und Wirtschaftsministerium reagiert er gelassen: "Da haben wir unterschiedliche Rechtsauffassungen."

Mit den Vorgängen um die IBG befasst sich ein Landtags-Untersuchungsausschuss. Seit 2013 durchleuchtet auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung die Vorgänge.