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Urteil im Prozess um beschädigtes Auto in Haldensleben Dachlawine – Hausbesitzerin trägt Teil der Kosten

Von Bernd Kaufholz 04.02.2011, 04:31

Haldensleben. Ein von der 5. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts am 10. November 2010 gefälltes Urteil ist nun rechtskräftig. Es betrifft die Klage eines Pkw-Besitzers, dessen Toyota in Haldensleben durch eine sogenannte Dachlawine Schaden genommen hatte. Richter Thomas Burger erkannte darauf, dass die Eigentümerin des Hauses von dem die Schneelast auf das Fahrzeug stürzte, für 50 Prozent des Schadens – 3000 Euro – aufkommen muss.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf der Straße geparkt. Eine Dachlawine war von einem Fachwerkhaus mit steil angewinkeltem Dach ohne Schneefanggitter auf das Auto gestürzt.

Der Richter ist überzeugt davon, dass die Beklagte grundsätzlich wegen "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht" zu verurteilen sei. "Wer eine Gefahrenlage schafft, muss alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu verhindern."

Zwar könne in schneearmen Gebieten wie Haldensleben nicht verlangt werden, dass Schneefanggitter angebracht werden. Allerdings müssten bei ungewöhnlicher Schneelage Personen auf der Straße vor der Dachlawinengefahr gewarnt werden.

Jedoch habe auch der Autofahrer dazu beigetragen, dass ein Schaden entstanden ist. Auch er habe die bereits länger anhaltende Schneelage gekannt. Zudem habe er schräg gegenüber gewohnt, so dass er den Schnee auf dem Steildach ohne Gitter wahrnehmen konnte. Das Gericht: "Dem Toyota-Besitzer war es zuzumuten, an einer anderen Stelle zu parken." Einzelrichter Burger sprach von "Mitverschulden".

Die Hausbesitzerin könne sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, dass sie in Magdeburg lebe. Sie hätte trotzdem dafür sorgen müssen, dass die Gefahr beseitigt wird.