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  5. "Bandidos"-Mitglied wegen Körperverletzung vor Gericht

Abspracheversuch hinter verschlossener Tür kam zu keinem Ergebnis "Bandidos"-Mitglied wegen Körperverletzung vor Gericht

Von Bernd Kaufholz 19.02.2011, 04:30

Vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hat gestern der Prozess gegen ein Mitglied der Rockergruppierung "Bandidos" begonnen. Ein 39-Jähriger muss sich wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Nötigung verantworten.

Magdeburg. Dass sein Mandant "nichts mit den ,Bandidos‘ zu tun" hat, musste Rechtsanwalt Thomas Tschammer bereits kurz nach Prozessauftakt revidieren. Staatsanwältin Martina Laue hatte mit dem Foto, das den Angeklagten mit einer Papp-MPi vor einem "Bandidos"-Poster zeigt und einer Vielzahl von "Halt-die-Ohren-steif"-Postkarten von "Bandidos"-Gruppen aus Europa, die an den Untersuchungshäftling geschickt worden waren, zwei Trümpfe in der Hand.

Damit ist zwar sicher, dass Sirko R. ein "Bandidos" ist ("aber erst seit kurzem"), was allerdings die angeklagten Straftaten nur am Rande berührt.

Der bullige Glatzkopf – nach eigenen Angaben gelernter Schlosser, Schweißer und Sicherheitsexperte – soll als "Befehlshaber" eines Trios drei andere Männer gequält, entwürdigt und misshandelt haben.

Ausgangspunkt für die erste Tat am 26. September 2009 sei ein Streit am Vortag gewesen. Drei Männern sei angedroht worden, dass ihnen Sirko R. und seine "Bandidos" auf den Hals gehetzt würden. Was auch geschehen sei.

Für die drei Opfer habe ein Martyrium begonnen, nachdem sie unter Androhung von Gewalt in eine Wohnung in Thale getrieben wurden, so die Staatsanwältin. Ein Mann wurde von R. dermaßen ins Gesicht geschlagen, dass die Nase blutete. Um den Schmerz noch zu verstärken, soll der Angeklagte eine Wäscheklammer auf die Nase des Verletzten gesetzt haben.

Die Opfer sollten sich gegenseitig schlagen. Als sie das nicht taten, übernahmen das die Täter (die übrigen zwei werden gesondert verfolgt).

Von Schlägen mit einem eineinhalb Meter langen Gummibaumstiel spricht die Anklage, davon, dass die Opfer gezwungen wurden, einen Pfeffer-Paprika-Mix von einer CD zu schnüffeln und ihre Notdurft in einen Blumenkübel zu verrichten. Außerdem seien zwei der Geschädigten gezwungen worden, 200 Euro an R. zu zahlen.

Am 15. Oktober habe der Angeklagte 3000 Euro – die rückständige Zahlung für eine Drogenlieferung – eintreiben sollen. Dabei sei der "Zahlungsrückständige" besinnungslos geschlagen worden.

Eine vom Gericht vorgeschlagene Absprache hinter verschlossenen Türen, um das Verfahren zu verkürzen, kam zu keinem Ergebnis. Zu weit lagen die Auffassung über die Höhe der Strafe, die R. bei einem vollen Geständnis erwarten könnte, und die Vorstellungen des Strafverteidigers auseinander. Der Angeklagte will sich vorerst nicht äußern.