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Halberstadt: Krankenhausaufnahme verweigert Niemand hält sich für zuständig

15.02.2011, 04:32

Von Axel Haase

Halberstadt. Im Fall des 22-jährigen Halberstädters mit diagnostiziertem Schädelhirntrauma und gebrochenem Kiefer, dem am 4. Februar sowohl ein Rettungsdiensteinsatz als auch die Aufnahme in das Ameos-Klinikum Halberstadt verweigert worden war, hält sich offenbar niemand für zuständig. Der junge Mann war Opfer einer Straftat geworden und hatte den in der Notaufnahme tätigen Arzt gebeten, die Nacht über in der Klinik bleiben zu dürfen. Er war jedoch von einem Notarzt nach Hause geschickt worden.

Der Ärztliche Direktor des Klinikums, Prof. Klaus Begall, sagte gestern auf Volksstimme-Anfrage: "Ich habe über den Fall mit dem Notarzt und dem Kieferchirurgen, der den jungen Mann tags darauf operiert hatte, gesprochen. Einzelheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht." Nach seinem bisherigen Kenntnisstand, so Begall, sei die Behandlung "im Einvernehmen zwischen Patient und Arzt" verlaufen. Das jedoch bestreitet der 22-Jährige.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt fühlt sich für den Fall nicht zuständig. "Es handelt sich um eine reine Krankenhausleistung", sagte Pressesprecherin Ursula Günther gestern mit Verweis auf die Landes-Ärztekammer.

Deren Ärztlicher Geschäftsführer, Dr. Rüdiger Schöning, will "zum derzeitigen Untersuchungsstand das Verhalten der Klinik nicht vom grünen Tisch aus kommentieren". "Wenn ein Fehlverhalten naheliegt, werden wir als Berufsaufsicht die berufsrechtlichen Normen prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten", so Schöning.

Der Geschäftsführer der Krankenhaus-Gesellschaft Sachsen-Anhalt, Dr. Gösta Heelemann, sagte: "Für eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus muss der behandelnde Arzt den Fall exakt dokumentieren und als erforderlich gegenüber den Krankenkassen und ihrem Medizinischen Dienst als notwendig nachweisen. Die Entscheidung liegt allein beim Arzt."