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"Affäre Stone" zieht weitere Kreise / Hövelmann soll Dienstgeheimnisse verraten haben Staatsanwalt ermittelt gegen Innenminister und Polizeichef

Von Bernd Kaufholz 15.02.2011, 04:33

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) wegen Geheimnisverrats. Hintergrund sind die Vorgänge um Magdeburgs Generalintendantin Karen Stone im vergangenen Jahr. Hövelmann hatte in diesem Zusammenhang Polizeiunterlagen an Stones Dienstherrn, Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD), herausgegeben.

Magdeburg. Bereits Ende vergangenen Jahres hat sich Hövelmann schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Magdeburg äußern müssen. Ihm war ein entsprechender Anhörungsbogen zugestellt worden. Dem Minister wird vorgeworfen, Dienstgeheimnisse und eine besondere Geheimhaltungspflicht verletzt zu haben – strafbar nach Paragraph 353b Strafgesetzbuch. Laut Anklagebehörde gibt es einen Anfangsverdacht.

Das Ministerium habe im Zusammenhang mit dem Skandal um Magdeburgs Generalintendantin Karen Stone Ermittlungsunterlagen an Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper weitergegeben, so der Vorwurf. Darunter auch Protokolle der Polizei.

Ein Polizeihauptmeister und eine Polizeirätin hatten die 57 Jahre alte Engländerin nach einem Vorfall in den frühen Morgenstunden des 5. Juni 2010 wegen Beleidigung angezeigt. Die alkoholisierte Generalintendantin hatte die Beamten des Polizeireviers nach einer Premierenfeier als "Nazi" und Faschist" beschimpft.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte das Innenministerium das Ermittlungsmaterial nicht herausgeben dürfen.

Trümper, der sich innerhalb des Verfahrens ebenfalls gegenüber der Anklagebehörde als Beschuldigter äußern muss, hatte die Unterlagen angefordert, um sich ein Bild vom Ausmaß des Vorfalls machen und als Dienstherr Stones reagieren zu können.

Die Herausgabe der Unterlagen könne strafrechtlich relevant sein, so die Staatsanwaltschaft. Behördenleiterin Uta Wilkmann wollte sich gestern jedoch nicht zum Ermittlungsverfahren äußern.

Hövelmann sieht den Fall völlig anders: "Diese Art von Amtshilfe zwischen zwei Behörden ist nicht nur normal, sie ist sogar Pflicht." Die Sache sei im Hause rechtlich geprüft worden, heißt es aus dem Innenministerium. Es habe keinen Verstoß gegen geltendes Recht gegeben.

Gegen den Präsidenten der Polizeidirektion Nord, Wolfgang Mönckmeyer, läuft in derselben Sache (Weitergabe von Dienstgeheimnissen) ebenfalls ein Ermittlungsverfahren. Mönckmeyer sagte gestern zur Volksstimme: "Ich lasse mich anwaltlich vertreten und habe Akteneinsicht beantragt."

Das Verfahren gegen Stone war gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Trümper hatte sie zuvor abgemahnt.