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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zur Ausgleichszahlung und Rückgabe von "beweglichen Gütern" an Nachkommen des Eisernen Kanzlers Schönhausener Bismarck-Stiftung: "Wir sind nicht sehr pessimistisch"

Von Bernd Kaufholz 01.04.2011, 04:28

Schönhausen. Die Leiterin der Otto-von-Bismarck-Stiftung in Schönhausen (Landkreis Stendal), Andrea Hoppe, ist "nicht sehr pessimistisch", dass die Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dienstag gravierende Auswirkungen auf das Bismarck-Museum in Schönhausen haben wird. "Ferdinand Fürst von Bismarck (der Kläger, d. Red.) ist Mitglied unseres Kuratoriums. Ich warte jetzt auf ein Gespräch mit ihm."

Panikmache sei der Sache nicht sehr förderlich, glaubt die Stiftungschefin und will deshalb den Ball flachhalten.

Das Verwaltungsgericht hatte am 29. März entschieden, dass den Rechtsnachfolgern Otto (II.) von Bismarck, Enkel des Eisernen Kanzlers, "Ausgleichszahlungen in Höhe von 130000 Euro zu leisten – und soweit wie möglich – bewegliche Gegenstände zurückzugeben sind".

Würde Letzteres genau nach den Buchstaben des Urteils umgesetzt werden, wäre das gleichbedeutend mit dem Ende des Museums mit einer Dauerausstellung von rund 160 Exponaten.

Auf 100 Quadratmetern Fläche wird unter anderem eine Sammlung von Staatsgeschenken gezeigt, die dem Eisernen Kanzler und Reichsgründer, Otto von Bismark (I.), von gekrönten Häuptern, aber auch von einfachen Menschen überreicht worden waren. Hoppe: "Sehr interessant, weil diese Sammlung in ihrer Gesamtheit einen Einblick in den damaligen Zeitgeschmack gibt."

Das Museum in einem Seitenflügel des 1958 von der DDR gesprengten Herrenhauses des Rittergutes und das Gartenhaus, das Verwaltungssitz ist, wurden 1998 vom Land mit einem Aufwand von 1,25 Millionen Euro renoviert.

Das Landesverwaltungsamt hatte 2008 Ausgleichszahlungen für enteignete Werte an Fürst Ferdinand von Bismarck sowie seine drei noch lebenden Geschwister, die Grafen Maximilian, Gunilla und Leopold, mit Hinweis auf die sogenannte Unwürdigkeitsklausel abgelehnt. Hintergrund für die Entscheidung war, dass das nach dem Krieg enteignete NSDAP-Mitglied Otto (II.) von Bismarck im diplomatischen Dienst des Naziregimes stand. Seine Stellung ab 1940 als Vize-Botschafter im faschistischen Italien unter Joachim von Ribbentrop (später Außenminister und als Kriegsverbrecher hingerichtet) wurde als "erhebliches Fördern des NS-Regimes" gewertet.

Das Magdeburger Verwaltungsgericht hatte am 10. November 2008 die Entscheidung des Verwaltungsamtes bestätigt und unter anderem ausgeführt, dass die deutschen Botschaften "maßgeblich in der Judenverfolgung eingebunden waren".

Nach höchstrichterlicher Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Magdeburger Verwaltungsgericht nun erneut entschieden und sein eigenes Urteil gekippt. Gegen die Entscheidung pro Ausgleichszahlung ist keine Revision möglich. Allerdings kann gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Ob das Landesverwaltungsamt in Halle diesen Schritt gehen wird, ist unklar. Eine Behördensprecherin sagte gestern, dass man erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle, dann werde man weitersehen.