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Neue Ermittlungsergebnisse zur Bluttat im Schießstand Hüttermühle Dreifachmörder von Genthin war psychisch krank

Von Bernd Kaufholz 08.03.2011, 04:36

Genthin. Der 28 Jahre alte Mann aus Wittenberge (Brandenburg), der am vergangenen Donnerstagabend auf einem privaten Schießplatz im Genthiner Ortsteil Hüttermühle (Jerichower Land) drei Menschen erschoss, war psychisch krank. Alexander B., der zuletzt in einem Objekt für betreutes Wohnen gelebt hat, musste regelmäßig Arzneimittel nehmen. Durchaus möglich ist, dass er diese von sich aus abgesetzt hatte und es so zu einem "psychischen Stoß" gekommen war.

Der Dreifachmord geschah in einem Aufenthaltsraum des Schießstandes für Gewehre. Zum Tatablauf liegen seit gestern weitere Ermittlungsergebnisse vor. So hatte Schießwart Hans-Jürgen W. (62) aus Genthin, der von B. erschossen wurde, diesen selbst eingelassen. Das belegt eine Quittung, die W. in der Tasche hatte. Sie beweist, dass der Mörder sich "Schießstunden" in der Anlage gekauft hatte.

Warum es letztlich zu dem Blutbad gekommen ist, ist nicht klar. Allerdings ist davon auszugehen, dass zwei Opfer – eine Frau (44) und ihr Sohn (25) aus dem brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark – zuerst erschossen wurden. Die Frau lag auf dem Bauch vor einem leeren Gewehrständer, ihr Sohn war vom Stuhl gerutscht und kniete davor.

Der Schießwart wurde zwischen dem Aufenthaltsraum mit Metallrohrstühlen und Tischen und einem zweiten Raum gefunden. Neben ihm lag ein Gewehr, das noch im Futteral steckte. Möglicherweise wollte sich der 62-Jährige noch mit der Waffe gegen den Schützen verteidigen.

Bei der Tatwaffe handelt es sich um eine silberfarbene 9-mm-Pistole Smith & Wesson, die zum Schießstand gehörte.

Alexander B., der sich später bei Bülstringen (Landkreis Börde) durch einen unter dem Kinn aufgesetzten Schuss selbst tötete, hatte keinen Waffenschein. Bis vor zwei Jahren war er allerdings Mitglied eines Schützenvereins und kannte auch den Schießstand in Hüttermühle.

Der Vergleich der Hülsen am Tatort und im Auto des Dreifachmörders haben eindeutig ergeben, dass Mordwaffe und Selbstmordwaffe dieselbe sind.